Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Wohnungseigentümer in einem Mehrheitsbeschluss nicht wirksam die gemeinsame Durchführung von Laubfegearbeiten durch alle Eigentümer zu einem festgelegten Zeitpunkt beschließen dürfen. Nach dem angegriffenen Beschluß sollten alle Wohnungseigentümer nach einem festen Plan zur Reinigung der Außenanlagen und zum Laubfegen herangezogen werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob den Beschluss auf fristgerechte Anfechtung eines der Eigentümer auf, da er nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen habe. Die Wohnungseigentümer hätten im Wege eines Mehrheitsbeschlusses alefalls eine Kostenumlagepflicht einführen dürfen oder aber hätten eine Regelung im Wege der allseitigen Vereinbarung finden müssen.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 23.06.2008, AZ: I-3 Wx 77/08)
Quelle:
Artikel "Laubfegepflicht per Mehrheitsbeschluss?" der Kanzlei Finkenzeller
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