13.
Sep
2008

VG Oldenburg: Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

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Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Fahrerlaubnisentzug für einen Mann bestätitgt, der mit über 2,0 Promille mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen hatte.

Die Richter begründeten die Entscheidung mit der Überlegung, dass eine derartige Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges wecken könne. Dies gelte dann, wenn aufgrund der Umstände die Gefahr bestehe, dass die Tat Ausdruck eines Kontrollverlusts sei, der dazu führen könne, dass der Fahrerlaubnisinhaber in derartig fahruntüchtigem Zustand auch mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen würde. Da die Prognose im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung negativ ausgefallen sei, wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht bestätigt.

(VG Oldenburg, Urteil vom 02.09.2008, AZ: 7 B 2323/08)

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