Zeugenmeldungen seien dem Bericht zufolge zu richten an die
Staatsanwaltschaft HannoverInsbesondere, wenn sich der Verdacht strafbarer Handlungen im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erhärten sollte, dürfte es auch für die Opfer, welche bereits unter dem Druck von Mahnungen Zahlungen auf unberechtigte Forderungen geleistet haben, weitaus leichter sein, ihr Geld zurückzuerhalten.
Postfach 109
30001 Hannover
Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

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