06.
Okt
2008

... wir betreiben gar keine Werbung, sondern wissenschaftliche Marktforschung!

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Eine insbesondere in letzter Zeit häufig verwendete Argumentation von Telefonspammern ist die, dass man Wissenschaft statt schnöder, allein am Mammon orientierter Produktförderung betreibe. Dabei gehen die Werber oft nicht einmal ungeschickt vor.

Innerhalb eines Gesprächs oder vor dem eigentlichen Werbetelefonat wird einfach eine Umfrage vorgeschaltet. So lassen sich potentielle Opfer Kunden bereits vor der eigentlichen Werbung identifizieren. Kommt es zur Unterlassungsforderung, wird darauf verwiesen, dass man doch nur eine werbefreie Umfrage gemacht habe. Doch auch hierbei handelt es sich lediglich um eine letztlich nutzlose Spammer-Ausrede, denn die Rechtsprechung ist diesen Rechtfertigungsversuchen eindeutig entgegengetreten.

Bereits im Jahre 2002 stellte das Oberlandesgericht Stuttgart fest, dass eine als Meinungsbefragung über eine zuvor übersandte Printwerbung getarnte Telefonwerbung wettbewerbswidrig ist:

"Die gleichen Grundsätze wie für eine unaufgeforderte Telefonwerbung gelten auch für unaufgeforderte Verbraucherumfragen, die von Marktforschungsunternehmen im gewerblichen Auftrag durchgeführt werden (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. § 1 UWG Rn. 67; GA Nr. 1/96, WRP 1997, 298).

b) Zu Recht hat das Landgericht den Telefonanruf der Beklagten im Ausgangsfall (Jürgen Sch.) als wettbewerbswidrige Telefonwerbung gewertet. Denn auch dabei ging es der Beklagten letztendlich nur um Werbung für ihr Produkt. Dafür genügt es nämlich, dass der Anruf bezweckt, die Aufmerksamkeit des Angerufenen auf ein bestimmtes Produkt zu lenken (Köhler in Köhler / Piper, UWG, 2. A., § 1 Rn. 149) - hier geschehen durch die Frage der Mitarbeiterin der Beklagten, wie der Angerufene deren vorausgegangene Werbung beurteile und ob ihm insbesondere aufgefallen sei, dass darin ein kostenloses Probeheft angeboten werde.

Mit dem Begriff der Marktforschung vernebelt die Beklagte doch nur diesen eigentlichen Zweck, nämlich die Absatzförderung für ihre Produkte. Auch die von der Beklagten unter dem Schlagwort Marktforschung (umständlich) beschriebene "Überprüfung der Wirkung der vorangegangenen Werbung" (BB S. 2 - letzter Absatz) ist letztendlich doch nur auf diesen einen Zweck hin ausgerichtet.

c) Dass sich dem Angerufenen dieser Zweck deshalb nicht sofort erschließt, weil die Beklagte ihr eigentliches Ziel, nämlich Absatzförderung, mittels einer Meinungsbefragung kaschiert, macht die rechtliche Beurteilung sogar noch klarer. Denn einen Anruf mit offensichtlichem Werbezweck kann der Angerufene in der Regel relativ schnell dadurch beenden, dass er deutlich sein mangelndes Interesse an der beworbenen Leistung bekundet. Anders ist dies, wenn der Angerufene (zunächst) nur nach seiner Meinung gefragt wird. Will der Angerufene ein solches Gespräch ähnlich schnell beenden, muss er sofort erklären, dass er gar nicht erst bereit ist, sich auf die Befragung einzulassen. Die für diese vermeintliche Unhöflichkeit notwendige Überwindung werden viele Angerufene nicht aufbringen, zumal sie es mit einem psychologisch geschulten Anrufer zu tun haben (vgl. zu diesem Aspekt BGHZ 141, 127 - vorletzter Abschnitt). Die von einer telefonischen Meinungsbefragung ausgehende Störung wird deshalb häufig sogar intensiver sein als die Belästigung durch einen Telefonanruf mit ausdrücklich erklärtem Werbezweck (so der Gutachter-Ausschuß für Wettbewerbsfragen zum Thema "Telefonumfragen von Marktforschungsunternehmen" - WRP 1997, 298)."

(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17.01.2002, AZ: 2 U 95/01)

Im Jahre 2005 beurteilte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Telefaxschreiben, in dem auf eine durchzuführende Befragung von Ärzten zum Thema der Behandlung des "Morbus Bechterew" hingewiesen und für eine entsprechende Mitwirkung des Adressaten an dieser Befragung geworben wurde, als wettbewerbswidrig. Wichtiger Argumentationspunkt war unter anderem die Tatsache, dass - wie übrigens bei vielen angeblich rein wissenschaftlichen Marktforschern - in der Eigendarstellung des Unternehmens die wahre gewerbliche, d. h. absatzfördernde Intention der Forschung recht deutlich zum Ausdruck kam:

"Die Übersendung des Faxschreibens erfolgte im Rahmen des Geschäftsbetriebs der Beklagten und stellte sich als Wettbewerbshandlungen dar. Die Beklagte bietet mit dem Ziel der Gewinnerzielung gegen Entgelt Dienstleistungen im Bereich der angewandten, Produkt- und Marktforschung für andere, an solchen Daten interessierte Unternehmen an. Es geht dabei darum - wie sich aus der Selbstdarstellung der Beklagten auf ihrer Homepage ergibt -, anderen Unternehmen (im Wettbewerb) zu helfen, "ihre Kunden und Märkte noch besser zu verstehen und... (ihnen, den Auftraggebern) Informationen als Grundlage für strategische und operative Unternehmensentscheidungen zu liefern.“

(...)

Nach den Erörterungen, der Anhörung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH der Beklagten und Vorlage des für die Befragung verwendeten Fragebogens im Verhandlungstermin vor dem Senat ist festzustellen, dass es auch mittelbar um die Förderung fremden Wettbewerbs ging, nämlich den der Auftraggeberin der Befragung (des Arzneimittelherstellers W ...). Nach Darstellung des Geschäftsführers der Komplementärin der Beklagten sollten sog. Tiefeninterviews durchgeführt werden, für die ca. 30 Ärzte geworben werden sollten, um vorhandene Hypothesen zu überprüfen hinsichtlich der Diagnoseentscheidungen, des Therapieverhaltens und des entsprechenden Kenntnisstandes von Orthopäden zu „Morbus Bechterew“. Dabei sollte sich die Befragung insbesondere auch auf die auf dem Arzneimittelmarkt vorhandenen, bei „Morbus Bechterew“ eingesetzten „Biologicals“ und das hier von der Auftraggeberin angebotene Produkt „E ...“ beziehen. Das hierzu durch die Interviews gewonnene Datenmaterial ist sodann - so die Angaben des Geschäftsführers - von der Beklagten an die Auftraggeberin weitergegeben worden, ohne dass die Beklagte Einfluss auf die weitere Verwendung der Daten hatte. Letztlich ging es - wie der Geschäftsführer der Komplementärin der Beklagten eingeräumt hat - auch darum, durch die Umfrage bei den Ärzten der Auftraggeberin Datenmaterial zu verschaffen, das für gezielte Informationsmaßnahmen gegenüber Ärzten, den Vertrieb und letztlich die Förderung des Absatzes des Produkts der Auftraggeberin hilfreich war. Der im Verhandlungstermin von der Beklagten zur Einsicht vorgelegte Fragebogen hat letzteres bestätigt. Nach eingangs gestellten Fragen zur Diagnose und Therapie bei "Morbus Bechterew", zu den den befragten Ärzten bekannten Therapieverfahren und Medikamenten folgten im letzten Drittel des aus 61 Fragen bestehenden Fragenkatalogs gezielte Fragen zu bei „Morbus Bechterew“ eingesetzten Biologicals und insbesondere auch zu dem von der Auftraggeberin vertriebenen Medikament “E ...“, zu Konkurrenzprodukten sowie zu relevanten Service- und Marketingmaßnahmen hinsichtlich dieses Medikaments der Auftraggeberin. Der letzte Teil des Fragebogens ließ damit eindeutig erkennen, dass es - aus wertender Sicht des Senats wohl sogar vornehmlich - um die Gewinnung von Tatsachenmaterial für die Auftraggeberin ging zur gezielten Information und Werbung gegenüber mit der Behandlung von "Morbus Bechterew" befassten Ärzten und damit letztlich um die Optimierung des Vertriebs und Förderung des Absatzes des von der Auftraggeberin angebotenen Produkts "E ...". Danach war die mit dem hier relevanten Faxschreiben angekündigte und beworbene Befragung zumindest auch auf die mittelbare Förderung fremden Wettbewerbs gerichtet.

An einer Wettbewerbshandlung der Beklagten kann nach alledem kein Zweifel bestehen."

(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 24.11.2005, AZ. 1 U 49/05)

Im Jahre 2006 wertete das Landgericht Berlin Werbeanrufe zu Marktforschungszwecken (Umfrage zur Berliner S-Bahn) als rechtswidrig. Man könne statt auf Telefonumfragen bei Unbekannten durchzuführen, sich einen repräsentativen Kreis von Personen schaffen, die mit Telefoninterviews zuvor ihr Einverständnis erklärt haben:

"Der Grad der mit Telefonanrufen zum Zwecke der Beteiligung an Marktforschung einhergehenden Belästigung ist entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht geringer zu bemessen als der von unerlaubten Werbeanrufen, bei denen die ständige Rechtsprechung das Interesse des Angerufenen an einem ungestörten Aufenthalt in seinem häuslichen Bereich höher bewertet als das Interesse des Gewerbetreibenden an einer effizienten und kostengünstigen Werbemöglichkeit. Hier wie da ist der Empfänger, der sich auf das Telefonat im Gegensatz zum Anrufer nicht vorbereiten kann, gezwungen, das Gespräch aus der Situation heraus beenden, ohne unhöflich zu erscheinen. Während dies bei einer Produkt- oder Dienstleistungswerbung noch durch einen Verweis auf einen mangelnden oder bereits gedeckten Bedarf zu bewerkstelligen sein mag, lässt sich ein Argument gegen die Teilnahme an einer vermeintlich allgemeinen Forschungsinteressen dienenden Umfrage weniger schnell finden. Die Kammer teilt daher die Ansicht des OLG Stuttgart in GRUR 2002,457,458 - telefonische Kundenwerbung durch Meinungsforschungsunternehmen - , wonach die von einer telefonischen Meinungsumfrage ausgehende Störung in vielen Fällen sogar als intensiver zu bewerten ist als diejenige, die von einem Telefonanruf mit erkennbarem Werbezweck ausgeht.

Die Beklagte wird durch das Verbot, ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen telefonisch Verkehrsumfragen durchzuführen, nicht unzumutbar in ihren Rechten beeinträchtigt. Ihr ist zwar zuzugeben, dass sich Erhebungen der in Rede stehenden Art im Gegensatz zur Produktwerbung kaum effektiv per Briefpost durchführen lassen, weil die Spontaneität der Antworten fehlt und die Rücklaufquote in der Tat zu gering ausfallen dürfte, um dem Ergebnis die notwendige Verbindlichkeit zu verleihen. Gleichwohl stehen der Beklagten andere Wege offen. So kann sie derartige Umfragen in den öffentlichen Straßenraum verlegen. Ferner bleibt es ihr unbenommen, sich zuvor um die Einwilligung der Angerufenen zu bemühen. Das kann z. B.
durch die Versendung schriftlicher Anfragen mit der an den Empfänger gerichteten Bitte geschehen, sich für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise ein Jahr, für telefonisch durchzuführende Marktforschungsinterviews zur Verfügung zu stellen. Damit einhergehende Einschränkungen der Aussagekraft der Ergebnisse sowie mit dieser Verfahrensweise möglicherweise verbundenen Mehrkosten muss die Beklagte zur Wahrung der absolut geschützten Rechte Dritte hinnehmen. Das gilt erst recht für Erhebungen der vorliegenden Art, die ausschließlich die individuellen Interessen des Auftraggebers im Auge haben. Nach dem von der Beklagten selbst vorgelegten Fragebogen diente die Erhebung dem Ziel, die Verkehrsbekanntheit der Berliner S-Bahn und ihrer Werbung zu ermitteln. Das Ergebnis fördert damit ausschließlich das wirtschaftlichen Fortkommen dieses Verkehrsunternehmens, das seine zukünftigen Werbemaßnahmen zur Steigerung ihrer Effektivität daran ausrichten kann. Einen übergeordneten, allgemein interessierenden und verwertbaren Erkenntnisgewinn kann die Kammer nicht entdecken."

(Landgericht Berlin, Urteil vom 30.05.2006, Az. 16 O 923/05)

Vergleichbar urteilte kurz danach das Landgericht Hamburg:

"Die durch die streitgegenständlichen Telefonanrufe verursachte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Verfügungsklägers ist rechtswidrig. Dies ergibt eine Abwägung zwischen den geschützten Rechtsgütern der Parteien. Bei der Abwägung ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass Telefonwerbung nach gefestigter Rechtsprechung eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich geschützten Privatsphäre des Angerufenen darstellt (vgl. nur LG Hamburg, Beschluss v. 14.2.2005, Az. 315 T 1/05). Für den Bereich des Lauterkeitsrechts ist diese Rechtsprechung durch die Regelung des § 7 II Nr. 2 UWG gesetzlich bestätigt worden. Zwar geht es vorliegend nicht um Werbung i. e. S., sondern um unverlangte Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken. Die Kammer ist indes der Auffassung, dass auch Umfragen zu Marktforschungszwecken der Werbung gleichzustellen sind, wenn sie von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und mittelbar der Absatzförderung dienen, insbesondere wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden (so OLG Stuttgart, GRUR 2002, 457, 458; Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen in WRP 1997, 298; Köhler, Kommentar zum UWG, § 7 Rn. 42). Vorliegend sind diese Voraussetzungen gegeben. Aus dem von der Beklagten als Anlage BB 2 (BI. 127ff GA) eingereichten Fragebogen, der der streitgegenständlichen Umfrage zugrunde lag, ist ersichtlich, dass Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit dem Produkt des Auftraggebers abgefragt werden.
Auch bei Anrufen zu Marktforschungszwecken überwiegt demnach das Interesse des einzelnen Betroffenen, ein Eindringen in seine Privatsphäre zu verhindern, gegenüber den Interessen des Marktforschungsunternehmens. Zwar ist auch dessen Tätigkeit grundrechtlich geschützt. Auf die im Grundsatz nach Art. 5 III GG schrankenlos gewährte Forschungsfreiheit kann sich die Verfügungsbeklagte jedoch nicht berufen. Im Bereich der Marktforschung wird die Verfügungsbeklagte vorrangig unternehmerisch tätig, da sie - wie bereits erläutert - im Interesse der wenigstens mittelbaren Förderung der Produkte ihrer Auftraggeber tätig wird, indem sie Informationen für betriebspolitische Dispositionen sammelt, besonders zur Erkundung neuer Absatzmöglichkeiten, für den zweckmäßigen Einsatz von Werbemitteln oder für die Anpassung an veränderte Verbrauchergewohnheiten.

Hierbei ist es unerheblich, dass die angewandten Verfahren wissenschaftlichen Kriterien genügen, da es nicht auf die Methodik, sondern auf den Zweck einer durchgeführten Umfrage ankommt. Maßgeblich ist, dass der Grad der mit Telefonanrufen zum Zwecke der Marktforschung einhergehenden Belästigung nicht geringer zu bemessen ist als der von unerlaubter Telefonwerbung. Die mit dem Eindringen in die Privatsphäre des Angerufenen verbundene Belästigungswirkung ist die gleiche (vgl. Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen in WRP 1997, 298)."

(Landgericht Hamburg,Urteil vom 30.06.2006, Az: 309 S 276/05)

Das Landgericht Berlin bekräftigte in der Folge in seinen Entscheidungen vom 18.07.2006, AZ. 15 O 522/06 und vom 30.01.2007, AZ: 15 O 66/07 die bisherige Rechtsprechnung zur telefonischen Marktforschung und wurde hierin unter anderem mit einem Hinweisbeschluss des Kammergerichts vom 12.12.2007 zum Aktenzeichen 10 U 210/06 bestätigt. In einer weiteren Entscheidung erstreckte das Landgericht Berlin die Rechtsprechung auch auf auf E-Mail-Umfragen (hier für Radio-Programme):

"Der Aufruf per eMail zur Teilnahme an einer Meinungsumfrage verstößt gegen §§ 823, 1004 BGB und ist daher zu unterlassen. Denn das Zusenden einer eMail stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Adressaten dar, wenn - wie hier - nicht dessen ausdrückliches oder mutmaßliches Einverständnis vorliegt (vgl. LG Berlin - ZK 15 - MDR 2001, 391). Denn es wird vergleichbar der unerwünschten Telefax-Werbung die negative Informationsfreiheit des Adressaten unzumutbar beeinträchtigt (Kammer in: NJW 2002, 2569, 2570 m.w.N.). Es ist gleich, ob die eMail zu Werbezwecken oder zur Marktforschung in Gestalt einer Meinungsumfrage erfolgt (KG, Hinweisschreiben vom 12. Februar 2007 - 10 U 210/06 -). Hinzu kommt, dass diese Versandmethode wegen ihrer geringen Kosten und ihres minimalen Aufwands den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trüge, ließe man sie zu, während die Adressaten sich einer unübersehbaren Flut von ungewollten eMails gegenübersähen, unter denen die eigentlichen Nachrichten unterzugehen drohten. Zudem kann das elektronische Postfach überlaufen mit der Folge, : dass auch wichtige Sendungen an den Absender als unzustellbar zurückgehen."

(Landgericht Berlin, Beschluss vom 01.10.2007, AZ: 16 T 8/07)

Im Jahre 2008 schließlich urteilte das Amtsgericht Rathenow in einem von mir in eigener Sache durchgeführten Verfahren wegen eines Anrufes für eine der berüchtigten Umfragen zum Thema "Steuern und Rente" auf derselben Linie und wurde vom Landgericht Potsdam als Berufungsinstanz bestätigt (einstweiliges Verfügungsverfahren, Hauptsacheverfahren läuft derzeit noch):

"Der am 04.10.2007 gegen 13 :30 Uhr auf dem Telefonanschluss des Verfügungsklägers eingegangene Telefonanruf stellt eine rechtswidrige Verletzung eines gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsguts des Verfügungsklägers, nämlich seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Artikel 2 GG, dar.

Ein ohne Einwilligung erfolgter Telefonanruf verletzt in erheblicher Weise die Privatsphäre des Angerufenen. Jedermann hat einen Anspruch auf Ungestörtheit in seinem privaten Bereich, in dem er geschützt vor Störungen von außen tun und lassen können soll, was er möchte. Unabhängig vom Inhalt eines Anrufs tritt eine erhebliche Belästigung und Störungen in diesem Bereich schon durch das unvermittelte Rufsignal, das den Angerufenen bei seiner jeweiligen Tätigkeit unterbricht, ein. Weder die Unterhaltung des Telefonschlusses als solches noch die Veröffentlichung der Telefonnummer im öffentlichen Telefonbuch stellt eine Einwilligung mit Anrufen, wie sie der Verfügungskläger auch am 04.10.2007 erhalten hat, dar. Der Anschlussinhaber lässt sich im Allgemeinen den Anschluss im eigenen Interesse legen, das heißt um davon entsprechend seinen eigenen Interessen Gebrauch zu machen und um von Personen, die ein anzuerkennendes Bedürfnis für die Benutzung des Telefons haben, erreicht zu werden. Die konkludente Einwilligung beschränkt sich auf Anrufe, die im weitesten Sinne auch den Interessen des Anschlussinhabers dienen und von Personen herrühren, die mit dem Anschlussinhaber in einer rechtlichen oder sozialen, privaten oder geschäftlichen Beziehung bestehen. Der Anruf vom 04.10.2007 erfolgte demgegenüber jedoch ausschließlich im eigenen Interesse des Anrufers ohne einen vorherigen sozialen Anlass oder Kontakt.

Die durch den Anruf vom 04.10.2007 verursachte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Verfügungsklägers ist auch rechtswidrig. Dies ergibt eine Abwägung zwischen den geschützten Rechtsgütern des Verfügungsklägers und den zumindest über die Berufs- und Gewerbefreiheit ebenfalls grundrechtlich geschützten Rechten des Anrufers. Der Schutz der Privatsphäre ist nämlich vorrangig gegenüber wirtschaftlichem Gewinnstreben. Denn die gewerblichen Interessen können auch dadurch verfolgt werden, dass vor der Befragung zu Marktforschungszwecken das Einverständnis der Befragten eingeholt wird."

(Amtsgericht Rathenow, Urteil vom 10.01.2008, AZ. 4 C 632/07)

Im Ergebnis ist festzustellen, dass inzwischen eine gefestigte Rechtsprechnung existiert, die von einer Rechtswidrigkeit unerbetener Kontaktaufnahmen per Telefon, Fax bzw. elektronischer Nachricht zum Zwecke der Meinungs- und Marktforschung ausgeht. Soweit die Marktforschungsunternehmen Entscheidungen wie zum Beispiel des OLG Thüringen vom 23.10.2002, RDV 2003, 246 oder des OLG Karlsruhe, WRP 2002, 338 zitieren, handelt es sich um nicht vergleichbare Sachverhalte, da es dort um unerbetene Anrufe zur Unterbreitung eines Jobangebotes ging.

Die Behauptung der Callcenter-Agenten, man betreibe wissenschaftliche Forschung, ist demnach nicht nur in der Regel glatt gelogen und manchmal ein bloßer Türöffner für dubiose Kapitalanlagefirmen, sondern gegenüber Personen, die zur Kontaktaufnahme keine Zustimmung gegeben haben, auch vollkommen unerheblich.

Instruktiv ist auch die spezielle Themenseite des Hamburger Kollegen Hans U. Geisler, die ich an dieser Stelle abschließend ausdrücklich empfehlen möchte.

 

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Kommentare (2)
1Samstag, den 25. Oktober 2008 um 11:18 Uhr
klaus-michael zwick

die D+S communication center Frankfurt/oder GmbH hat mich angerufen, um eine Umfrage mit mir zu m,achen. Der Telefonanschluss wurde untedrückt. Auf meiune Frage erhilet ich den Firmennamen und die Anruferin. Ich habe eine Unterlassungserklärung und Kosten verlangt. Darauf meldete sich RA Sönke Doll aus Itzhoe.Er beruft sich auf zulässiige Marktforschung und lehnt meine forderungen ab. Nach meiner Recherche handelt es sich bei D+S um eine tochter der dseurope.ag, die bundesweit im direktmarketing tätig ist. Sind Verfahren gegen dseurope.ag bekannt? Welche Ergebnisse liegen vor? Freundliche Grüsse
2Samstag, den 25. Oktober 2008 um 23:28 Uhr
RA Stefan Richter

Mir sind zivilrechtliche Verfahren gegen die Firmengruppe bekannt, aber wegen Werbeanrufen. Marktforschungsanrufe wurden sowohl von Gerichten in Berlin, Rathenow/Potsdam als auch in Hamburg als unzulässig angesehen.

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Gewinnspiele | Dienstag, 5. April 2011

Mitschnitt einer Telefonwerbung: Kriminelles Pack in Aktion

Hier sende ich mal einen netten Gruß an all diejenigen Amts- und Landrichter, die zweifelnd die Stirn in Falten legen, wenn ich über Mandanten berichte, die unendlich viele Werbeanrufe bekommen. Soo schlimm sei das doch nun auch nicht. Den Klassiker "Ich bekomme kaum solche Anrufe, Herr Anwalt, wie kommt das?" hab ich mehr als einmal ... Mehr ...

Zeitschriftenvertrieb | Donnerstag, 31. März 2011

Gewinnspielmafia: Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutscheinen haftet mit

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass sich ein Gutscheinherausgeber bei Missbrauch seines Gutscheins durch unerbetene Telefonwerbung unter Bewerbung eines dubiosen Gewinnspieldienstes unter Bewerbung auch der Zugabe des Tankgutscheins nicht einfach darauf berufen kann, er wisse nicht, wer für den Missbrauch verantwortlich ... Mehr ...

Gewinnspiele | Donnerstag, 24. März 2011

LG Berlin: Gutscheingeber haftet wegen Telefonwerbung für Gewinnspieldienst unter Zugabe des Gutscheins

Das Landgericht Berlin hat in zweiter Instanz in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass auch ein Herausgeber von Tankgutscheinen für Gewinnspiel-Telefonspam haften kann, die in dem Telefonat beworben wurden. Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Donnerstag, 24. März 2011

Gewinnspielmafia: Leserbrief eines kosovarischen Callcenteragenten

Einblicke in die Welt derjenigen Callcenteragenten, die andere Leute über den Tisch ziehen, sind selten. Dies dürfte nicht nur daran liegen, dass diese etwa die deutsche Justiz fürchten, sondern auch vielmehr daran, dass unter den Betreibern - sagen wir - ungewöhnliche Methoden der Streitschlichtung üblich sein dürften. Jedenfalls kursiert derzeit in Internetforen aus und um das Kosovo ein Leserbrief einer Person, die angibt, Agent in einem Callcenter in der Nähe von Prishtina zu sein und detailliert über die Methoden berichtet, mit denen für Gewinnspieldienste nach Deutschland hinein telefoniert wird.... Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 22. März 2011

LG Osnabrück: Spektakulärer Strafprozeß wegen des Verdachts des Abmahnbetruges beginnt morgen

Wie das Landgericht Osnabrück mitteilt, wird morgen durch die 15. Große Strafkammer der mit Spannung erwartete Prozess gegen mehrere Personen eröffnet, denen unter anderem gewerbs- und bandenmäßige Erpressung, Betrug und Beihilfe hierzu vorgeworfen wird. Mehr ...

Spamabwehr - Nachrichten | Mittwoch, 16. Februar 2011

Gewinnspielmafia: Volksbank Remscheid-Solingen zahlt Brigitte D. als Erbin knapp 4.000 EUR zurück

Die Volksbank Remdscheid-Solingen zahlte im Herbst 2010 nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin der Erbin eines langjährigen Kunden sämtliche seit Jahren von diversen Gewinnspielfirmen per Lastschrift abgebuchten Beträge zurück.   Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 8. Februar 2011

StA und LKA Hamburg: Razzia gegen die Abofallenmafia

Der Pressesprecher der Hamburger Staatsanwaltschaften, Wilhelm Moellers, hatte sich im Sommer recht weit aus dem Fenster gelehnt. Während andere Staatsanwaltschaften derartige Fälle einfach einstellen, handele man in Hamburg. Heute wurde bekannt: Er hat nicht zu viel versprochen. In einer bislang beispiellosen Aktion der Staatsanwaltschaft Hamburg und des Landeskriminalamts Hamburg wurde ein ganzes Firmengefecht zerschlagen, finanzielle Mittel in beträchtlicher Höhe sichergestellt und zwei der Hintermänner verhaftet. ... Mehr ...

Internet-Abofallen | Montag, 7. Februar 2011

Regina Ogorek: Abrechnung mit StA Celle in Sachen PING-Betrug

Manche Staatsanwälte zeigen sich mitunter geradezu verfolgungswütig; in anderen Fällen muss man sie hingegen zum Jagen tragen. Verständlich ist manchmal beides nicht. Mehr ...

Telekommunikationsrecht | Freitag, 4. Februar 2011

Proinkasso GmbH: Mandatsaufgaben

Im Rahmen der Abwehr von Forderungen aus dubiosen Gewinnspieleintragungsdiensten taucht immer wieder die Proinkasso GmbH als gegnerisches Inkassounternehmen auf. Diese teilt soeben mit, dass sie Forderungen der CSS Kontor GmbH (Hamburg) und der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG (Krefeld) nicht mehr ... Mehr ...

Gewinnspiele | Mittwoch, 2. Februar 2011

Werbefaxe für Erste-Hilfe-Ausrüstung: Aus die Maus

Es dürften wohl mindestens hunderttausende Werbefaxe gewesen sein und sie haben Unzählige genervt. Die Kanzlei Richter hatte auf einen Zeugenaufruf hin eine wahre Flut an Zeugenmeldungen erhalten. Ein umtriebiger Familienclan aus Mölln bekam in den letzten Wochen nun Quittungen für jahrelange ... Mehr ...

Spamabwehr - Fallberichte | Dienstag, 14. Dezember 2010

Abofallen: Rechtsanwalt Tank legt Mandate nieder

Wie Rechtsanwalt Thomas Meier heute mitteilt, habe der einschlägig berüchtigte Rechtsanwalt Tank die Niederlegung aller Mandate für die Abofallen-Betreiber Redicio OHG, die Content Services Limited und die Antassia GmbH erklärt. Mehr ...

Internet-Abofallen | Montag, 13. Dezember 2010

Gewinnspielmafia: ORF konkret und WDR heute mit weiteren Sendungen zur Belästigung durch Callcenter

Der ORF und der WDR bringen heute weitere Sendungen zu unerwünschten Telefonwerbung, insbesondere durch Gewinnspielcallcenter und deren Hintermänner. Mehr ...

Gewinnspiele | Montag, 13. Dezember 2010

Gewinnspielmafia: Mutmaßlicher Millionenbetrüger Thorsten S. in Zürich verhaftet

Manche Ermittlungsbehörden finden alles prima in Deutschland und stellen Ermittlungen ein - die Staatsanwaltschaft Bielefeld schlägt zu. Wie die Zeitungen Haller Kreisblatt und Neue Westfälische übereinstimmend unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Pollmann aus dem Bereich Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Bielefeld berichten, wurde der international gesuchte mutmaßliche Millionenbetrüger Thorsten S. von Schweizer Polizeibeamten in einem Züricher Restaurant ... Mehr ...

Gewinnspiele | Sonntag, 28. November 2010

Gewinnspielmafia: LG Berlin verhängt Ordnungsgeld gegen GTS GmbH & Co KG wegen anhaltender Telefonbelästigung

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin gegen die GTS GmbH & Co KG aus Neuss ein Ordnungsgeld von EUR 1.500,00 wegen fortwährender unerbetener Telefonwerbung für ihren Gewinnspieldienst verhängt. Mehr ...

Gewinnspiele | Freitag, 29. Oktober 2010

OLG Köln: Haftung eines Reisevertriebsunternehmens für seine Handelvertreterin und deren Werbepartner

Das Oberlandesgericht Köln hat auf Berufung einer von der Kanzlei Richter Berlin vertretenen Mandantin ein Urteil der des Landgerichts Aachen aufgehoben, welches Spammern wohl einen regelrechten Freifahrtschein für sorgloses Belästigen eingeräumt hätte.  Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Donnerstag, 14. Oktober 2010

Gewinnspielmafia: WDR bringt Dokumentation aus der Reihe "die story"

Der WDR bringt am kommenden Montag den 11.10.2010 um 22.00 Uhr die wohl bisher umfassendste Dokumentation im deutschen Fernsehen zur Problematik der Gewinnspielmafia. Mehr ...

Spamabwehr - FAQ | Mittwoch, 6. Oktober 2010

Gewinngarantie 4 U: Global Mind International Ltd. unterwirft sich strafbewehrt

Die hinter "Gewinngarantie 4 U" stehende Global Mind International Ltd. und ihr Geschäftsführer Ahmet Al, die für eine Vielzahl unerbetener Werbeanrufe verantwortlich waren, hatten sich nach umfangreichen Recherchen der Kanzlei Richter Berlin auf entsprechende Aufforderung hin verpflichtet, es zukünftig bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, hier unerbeten und identitätsverschleiert werbend anzurufen. Der Terror ging trotzdem weiter. Ein Protokoll aus nervenaufreibender Zeit, das die Verknüpfungen von verschiedenen Gewinnspielen und Verantwortlichkeiten von mindestens fahrlässig handelnden Profiteuren ... Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 5. Oktober 2010

Gewinnspielmafia: Prozesseröffnung gegen Flachsmarkt-Bande vor dem Landgericht Essen

Vor dem Landgericht Essen begann heute der Prozess gegen drei Callcenterbetreiber, die als "Flachsmarkt-Bande" traurige Berühmtheit erlangte. Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 5. Oktober 2010

AG Garmisch-Partenkirchen: 1,75 Gebühr aus Streitwert von EUR 7.500 bei Abwehr von identitätsverschleiertem Faxspam

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat in einem Verfahren wegen Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten nach identitätsverschleiertem Faxspamming zur Frage Stellung genommen, in welchem Umfang Rechtsanwaltskosten zur Abwehr unerwünschter Werbung erstattungsfähig sind. Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Montag, 4. Oktober 2010

Gewinnspielmafia: Mahnungen der angeblichen Rechtsanwälte Martinez, Julich & Kollegen für einen Gewinnspielservice WinPro

Die Gewinnspielmafia scheint derzeit etwas nervös und angeschlagen, so dass man den Eindruck bekommen könnte, es wird derzeit in einer dramatischen Weise abkassiert, als wenn es kein Morgen gäbe. Auch womöglich durch mutmaßlich frei erfundene Anwälte für mutmaßlich frei erfundene Mandanten. Mehr ...

Gewinnspiele | Sonntag, 3. Oktober 2010

Verbraucherzentrale: Markenrechtlicher Kampf gegen Trittbrettfahrer

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wehrt sich nun gegen die in letzter Zeit geradezu epedemisch agierenden Trittbrettfahrer, die nicht nur meist illegal "einen auf Verbraucherschutz" machen, sondern obendrein noch den irreführenden Eindruck der Nähe zu Verbraucherschutzverbänden zu erwecken ... Mehr ...

Verbraucherschutz-Abzocke | Montag, 27. September 2010

Verbraucherschutzministerkonferenz: Es hat endlich geklingelt - Verschärfungen der Regeln zur Telefonwerbung sollen kommen

Die 6. Verbraucherschutzministerkonferenz (VMSK) hat am letzten Wochendende in Potsdam getagt. Angeblich sind die zuständigen Fachminister des Bundes und der Länder einig: Die Regeln zum Schutz vor belästigender Telefonwerbung sollen endlich ihre Zahnlosigkeit verlieren. Höhere Bußgelder und auch die im letzten Jahr noch gescheiterte Bestätigungslösung könnten jetzt möglicherweise kommen.... Mehr ...

Spamabwehr - Nachrichten | Donnerstag, 23. September 2010

LG München I: Bürgerlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch des von illegalem Datenhandel Betroffenen

Das Landgericht München I hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren festgestellt, dass ein Betroffener von illegalem Datenhandel einen Anspruch auf Unterlassung hat. Mehr ...

Datenschutzrecht | Dienstag, 14. September 2010

Elite Service GmbH und DTD Dienstleistungsgesellschaft mbH: Zensurversuch

Das "Who is who" des Gewinnspielgeflechts, also die Zusammenstellung von mehr oder weniger in dubioses Treiben rund um Gewinnspieleintragungsdienste ("Gewinnspielmafia") involvierten Personen erhält viel Zuspruch. Allerdings stört sie auch einige Leute. Was zu hoffen war. Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 14. September 2010

Gewinnspielmafia: Internationaler Haftbefehl gegen mutmaßlichen Millionenbetrüger Thorsten Seyfarth

Laut einem Bericht der Online-Ausgabe der Bild-Zeitung, die sich wiederum auf die Staatsanwaltschaft Bielefeld beruft, gab es im Zuge von Ermittlungen wegen mutmaßlich betrügerischer Gewinnspielanrufe erneut umfangreiche Aktionen der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und auf Mallorca. Mehr ...

Gewinnspiele | Mittwoch, 1. September 2010

OLG Oldenburg: 0137er Pinganrufe können strafbarer Betrug sein

Die Mühen des engagierten Staatsanwaltes Jürgen Lewandrowski aus Osnabrück tragen endlich Früchte. Die Skandalentscheidung des Landgerichts Osnabrück wurde in zweiter Instanz aufgehoben. Mehr ...

Telekommunikationsrecht | Sonntag, 29. August 2010

StA Essen: Rückgewinnungshilfeverfahren gegen Hintermänner diverser Gewinnspiele

Die Staatsanwaltschaft Essen sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges gegen die Verantwortlichen der Firmen Future Call und Global Mind International Ltd. Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Mehr ...

Gewinnspiele | Donnerstag, 12. August 2010

StA Berlin: Rückgewinnungshilfeverfahren gegen Hintermänner diverser Gewinnspiele

Die Staatsanwaltschaft Berlin sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Verdacht des gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges gegen die Verantwortlichen der Firma DTM Service GmbH (Berlin) Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Mehr ...

Gewinnspiele | Mittwoch, 11. August 2010

Gewinnspielmafia: Deutsche Apotheker- und Ärztebank zahlt Editha L. über 7000 Euro zurück

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zahlt nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin ihrer langjährigen Kundin sämtliche seit Jahren von diversen Gewinnspielfirmen per Lastschrift abgebuchten Beträge zurück. Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 27. Juli 2010

Das Prinzip Abofalle verständlich erklärt

Das Strukturprinzip der Abofallen und anderer Erscheinungen der so genannten Nutzlosbranche sowie die Inkassomethoden des so genannten "Kalletaler Dreiecks" sind treffend erklärt in zwei Videos, auf die hier ausdrücklich hingewiesen werden soll. Mehr ...

Internet-Abofallen | Dienstag, 13. Juli 2010

Abschluss um jeden Preis: Die dreisteten Callcentertricks

An dieser Stelle werden wir einige faule Ausreden der Callcenter dokumentieren, mit denen diese tagtäglich unzählige Bürger über den Tisch zu ziehen. Mehr ...

Spamabwehr - Fallberichte | Montag, 12. Juli 2010

Gewinnspielmafia: Postbank zahlt Gisela M. über 12.000 Euro zurück

Auch die Berlinerin Gisela M. kann aufatmen. Über 12.000 Euro schreibt die Deutsche Postbank AG nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin ihrem Konto nun wieder gut. Mehr ...

weitere Verbraucherschutzthemen | Montag, 12. Juli 2010

Tschechien: Gesetzesnovelle bringt Nichtigkeit von Adressbuchschwindelverträgen

In Tschechien hat man offenbar erkannt, dass es mit dem Kuschelkurs gegenüber den Adressbuchschwindlern nicht weiter gehen kann. Man packt sie, wo allein es wirklich schmerzt - beim Geld. Mehr ...

Adressbuchschwindel | Samstag, 10. Juli 2010

StA Bielefeld: Rückgewinnungshilfeverfahren gegen Betreiber diverser Gewinnspieldienste

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges gegen die Verantwortlichen der Firmen TFH AG (Cham, Schweiz) und S & S Service & Solution GmbH & Co. KG (Paderborn) Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt ... Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 6. Juli 2010

Gewinnspielmafia: Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer (Österreich) unter Handlungsdruck

Die österreichische FPÖ nimmt sich offenbar ernsthaft des Themas Gewinnspielmafia an. Die regierende große Koalition aus SPÖ und ÖVP muss sich derweil unangenehmen Fragen stellen. Mehr ...

Gewinnspiele | Dienstag, 29. Juni 2010

Gewinnspielmafia: Erneute Razzien in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern

Wieder haben die Strafverfolgungsbehörden zugeschlagen: Im Zusammenhang mit betrügerischen Gewinnspielanrufen wurden bundesweit Razzien durch insgesamt 180 Beamte durchgeführt. Dabei wurden 12 Wohnungen und Häuser, 13 Firmen, insbesondere Callcenter und eine Rechtsanwaltskanzlei durchsucht. Mehr ...

Gewinnspiele | Donnerstag, 24. Juni 2010

Internet-Abofallen: Button-Lösung soll notfalls im Alleingang kommen

Bundesverbraucherschutzministerin Aigner kündigt nach Meldung von heise.de an, sich für die so genannte Button-Lösung zum Kampf gegen Internet-Abofallen einzusetzen. Mehr ...

Internet-Abofallen | Samstag, 12. Juni 2010

StA Hamburg: Kritik an Einstellungspraxis anderer Staatsanwaltschaften bei Abofallen

Tausende Anzeigen, jahrelange Ermittlungen, sang- und klanglose Einstellung. Nach Auffassung des Sprechers der Staatsanwaltschaft Hamburg muss das offenbar nicht das letzte Wort sein. Mehr ...

Internet-Abofallen | Freitag, 11. Juni 2010

Gewinnspielmafia: Produkte, Player, Profiteure

Wer ist wer im Netzwerk der in den Medien so genannten Gewinnspielmafia? Wer steht in der ersten Reihe, wer wirbt, wer kassiert und inkassiert? Kurz: Wer profitiert direkt oder indirekt vom schmutzigen Geschäft mit der Hilfslosigkeit? Lesen, vergleichen, nachdenken. Die Kanzlei Richter Berlin sorgt für besseren ... Mehr ...

Gewinnspiele | Freitag, 11. Juni 2010

Wer vertreibt wie welche Verlagsprodukte?

Zeitschriften sind mit die am häufigsten auf illegale Weise vertriebenen Produkte überhaupt. Trotz aller gesetzgeberischer Aktivitäten - nach wie vor dominiert das Aufschwatzen von Abonnements per belästigender Telefonwerbung. Die Opfer sind oft ältere und hilflose Menschen, die den diversen Verkaufsmaschen geschickter Callcenteragenten wenig entgegenzusetzen haben. Die Folge: Viele Menschen sind verschuldet, da sich diverse Personen am Konto bedienen. Dann stellt sich die Frage: Wer ist wer im Geflecht des bundesweiten Zeitschriftenvertriebs? Wer steht in der ersten Reihe, wer wirbt, wer kassiert und inkassiert? Kurz: Wer profitiert direkt oder indirekt vom Vertrieb? Lesen, vergleichen, nachdenken. Die Kanzlei Richter Berlin sorgt für besseren ... Mehr ...

Zeitschriftenvertrieb | Freitag, 11. Juni 2010

Gewinnspielmafia: Skandal erreicht in Österreich die politische Ebene

Die massenhafte Ausplünderung von Konten vor allem älterer Bürger wird in Österreich endlich politisch thematisiert. Allerdings leider bislang nur von der rechtspopulistischen FPÖ. Mehr ...

Gewinnspiele | Freitag, 11. Juni 2010

Proinkasso GmbH/Deutsche Telekom AG: Mehr als 10.000 Audiofiles mit sensiblen persönlichen Daten frei im Internet abrufbar

Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, zum Teil auch Telefonnummern - welche Daten hätten Sie denn gern? Mehr ...

Datenschutzrecht | Mittwoch, 9. Juni 2010

Kieler MintNet-Prozess: Detaillierte Prozess-Berichte über SMS-Betrügereien

Außerordentlich lesenswerte und detaillierte Berichte über die miesen Tricks der mutmaßlichen Flirt-SMS-Betrügerbande rund um die Flensburger Firma MinNet finden sich auf der Seite Kiel211. Mehr ...

Telekommunikationsrecht | Samstag, 5. Juni 2010

GE-Zentrale: Flucht in die Säumnis in Leipzig und Regensburg

Die für ihre Adressbuchgaunermasche berüchtigte GE-Zentrale Ltd. (Bonn) und ihr Director (Geschäftsführer) Harun Tanomand (Köln) sind offensichtlich mit ihrem Latein am Ende. In zwei vor den Landgerichten Regensburg bzw. Leipzig geführten Verfahren wegen unerbetener Telefaxwerbung flüchteten sie in die Säumnis.... Mehr ...

Adressbuchschwindel | Montag, 10. Mai 2010

Service-Hotlines: Kostenpflicht bei Warteschleifen bleibt weiter zulässig

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der GRÜNEN abgelehnt, die gefordert hatten, die Kostenpflichtigkeit von Warteschleifen-Zeit zu untersagen. Mehr ...

Telekommunikationsrecht | Montag, 10. Mai 2010

Gewinnspielmafia: Haspa zahlt Hans und Gudrun Sch. über 1.000 Euro zurück

Die Hamburger Sparkasse knickt in einem weiteren Fall dubioser Massenlastschriften ein und bucht sämtliche geforderten Beträge zurück. Mehr ...

Gewinnspiele | Montag, 10. Mai 2010

LG München: Bürgerlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch des von anonymer Telefonwerbung Betroffenen

Das Landgericht München I hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren festgestellt, dass ein Werbeadressat bei unerbetener anonymen Telefonwerbung nicht nur einen Anspruch auf Unterlassung unerbetener, sondern gerade auch hinsichtlich anonymer Telefonwerbung hat. Mehr ...

Spamabwehr - Entscheidungen | Freitag, 7. Mai 2010

Gewinnspielmafia: Munich Line GmbH aus München (Euro Glück Plus) per einstweiliger Verfügung gestoppt

Die Münchener Munich Line GmbH, einer der vielen Player in der dubiosen Gewinnspielszene, kassierte kürzlich vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung. Anlass war einer der vielen Gewinnspielanrufe, die bei der Kanzlei Richter Berlin Ende 2009 auf einer ganz bestimmten, unveröffentlichten Rufnummer ... Mehr ...

Gewinnspiele | Freitag, 7. Mai 2010

Gewinnspielmafia: Targobank zahlt Christiane N. über 700 Euro zurück

Eine weitere betagte Mandantin kann aufatmen. Auch sie war in einer Flut von Anrufen der Gewinnspielmafia erstickt und wußte nicht mehr, wie sie die älteren Lastschriften zurückbekommen konnte. Mehr ...

Gewinnspiele | Freitag, 7. Mai 2010

Taunussparkasse: Nichtakzeptanz von Abofallenabzocke als Werbeargument

Die Taunussparkasse hat in einer interessanten Pressemitteilung erklärt, man sei ein Institut, das Geschäftsbeziehungen mit Betreibern von Internetfallen und Internetabzockern gekündigt habe. Mehr ...

Internet-Abofallen | Sonntag, 2. Mai 2010