26.
Okt
2009

Postbank: Freier Kontenzugriff für Telefonspamming

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Es gibt offenbar keine Grenze, die selbst vermeintlich seriöse Finanzdienstleister nicht systematisch zu überschreiten bereit sind. Wie die Stiftung Warentest berichtet, soll eine Postbank-Gesellschaft tausenden freien Mitarbeitern Zugriff auf Kontodaten von Kunden ermöglicht haben, um Finanzprodukte zu verkaufen.

Dem lag dem Vernehmen nach ein geradezu perfides Absatzsystem zugrunde: Sobald ein höherer Geldbetrag auf einem Konto eingehe, so Stiftung Warentest in ihrem Bericht, sollten die Berater der Postbank Finanzberatung AG laut interner Postbankanweisung den Kunden anrufen, um Geldanlagen der Postbank zu verkaufen. Dabei sollen sie Zugriff auf die Kontendaten bekommen, um gezielter werben zu können.

Dass die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG auch dann auf die Daten der Postbankkunden zugreifen könnten, wenn ein Kunde dem überhaupt nicht zugestimmt habe, sei dem Postbankvertrieb ausweislich interner Arbeitsanweisungen, die der Stiftung Warentest vorlägen, auch bewußt.

Die für die Deutsche Postbank AG zuständige Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen kritisierte den Zugriff auf Kontendaten durch freie Mitarbeiter ohne Einwilligung der Postbankkunden als klar illegal.

KommentarDie Berichte sind - erweisen sie sich als stichhaltig - geradezu eine Steilvorlage für besonders wirksames Vorgehen gegen Telefonspamming. In der Regel ist es nämlich alles andere als einfach, nachzuweisen, woher die telefonsüchtigen Finanzberater die persönlichen Daten der angerufenen Werbeadressaten haben, wer die Telefonwerber beauftragt, duldet, stützt. Allzu häufig liest man bei der Rechtsverfolgung von illegaler Werbung belästigter Werbeadressaten in gegnerischen Schriftsätzen, es handele sich um weisungswidrige Handlungen einzelner, praktisch nicht zu kontrollierender, freier Handelsvertreter. Das ist zwar fast immer Mumpitz, aber selten hat man so klare Hinweise wie hier, dass ein von illegalen Daten- und Werbepraktiken profitierendes Unternehmen mit dem letztlich werbenden Unternehmen unter einer Decke steckt. Auch wenn einige Postbankkunden vermeintlich irgendwelcher Telefonwerbung zugestimmt haben sollten: Die allermeisten derart initiierten Werbeanrufe dürften nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Postbankkunden klar rechtswidrig sein. Oft sind verwendete pauschale Werbeeinwilligungsklauseln intransparent und/oder unzulässig weit formuliert und somit unwirksam. Die hier aber offenbar vorhandene Kenntnis der zuständigen Vertriebsleitung von systematischen Werbeanrufen auch bei Kunden ohne erklärte Einwilligung zeigt deutlich, wie dummdreist man hier offenbar vorgeht. Rechtsanwälten, die von Postbankkunden mit der Rechtsverfolgung wegen rechtswidriger Telefonwerbung durch Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG für Produkte der Deutschen Postbank AG beauftragt werden, ist angesichts der Meldungen ganz allgemein anzuempfehlen, hier sehr sorgfältig auch die Haftung der Deutschen Postbank AG selbst sowie ihrer Vostände persönlich auf Unterlassung und Schadensersatz unter den Gesichtspunkten der Haftung als Teilnehmer bzw. Mitstörer an rechtswidriger Telefonwerbung zu prüfen.

Dass hier berichtet wird, dass die Postbank Finanzberatung AG ihren Mitarbeitern offenbar vorgibt, die umfassenden Informationen zwar zu nutzen, aber ihr Wissen im Kundengespräch vor den umworbenen Kunden geheim zu halten, passt zu dem, was zu dem, was ich in Bezug auf Spamming praktisch jeden Tag erlebe, wie die Faust aufs Auge. Anders als durch systematische Ignoranz von Datenschutzbestimmungen und werbebeschränkendem Wettbewerbsrecht auch durch die ganz großen, vermeintlich besser kontrollierten Konzerne ist die Rasanz, mit der persönliche Daten meiner Mandanten binnen kurzer Zeit von einem Callcenter zum anderen wandern und die auffällige Häufung der Datenwanderwege innerhalb bestimmter Firmengruppen auch gar nicht mehr erklären. Exemplarisch scheint der Fall Deutsche Postbank AG die Schnittstelle zwischen illegaler Datenweitergabe und -nutzung zu Zwecken illegaler Werbemethoden aufzuzeigen, wenn man den Berichten der Stiftung Warentest Glauben schenken darf.

Aus meiner Erfahrung heraus habe ich den Eindruck: Das hier betriebene schmutzige Versteckspiel mit verteilten Rollen ist alles andere als ein Einzelfall. So bekam beispielsweise ein Mandant binnen kürzester Zeit eine Vielzahl rechtswidriger Werbeanrufe von diversen Versicherungsvertretern, die auffälligerweise allesamt Produkte von Versicherungen verkaufen wollten, die jeweils alle zum ERGO-Konzern gehören. Die Angaben der ertappten Werber zur angeblichen Datenquelle lauteten meist: Vom Telefonbuch abgeschrieben. Wer's glaubt wird selig. Auffällig: Eine Unterlassungserklärung nach der anderen wurde seitens der fast durchweg zum ERGO-Konzern gehörenden Versicherungsunternehmen abgegeben, ohne dass die rechtswidrigen Werbeanrufe im Auftrag der Versicherungsunternehmen aufhörten. Meist lief die Verteidigung der Versicherungsgesellschaften gar über die Rechtsabteilung des ERGO-Konzerns und diese veranlasste ausweislich der angegebenen Verwendungszwecke teilweise auch selbst die Schadensersatzzahlungen wegen anwaltlicher Rechtsverfolgungskosten des Mandanten. Nun hat mein Mandant einen Großteil der spammenden ERGO-Versicherungsunternehmen "durch" und siehe da: Endlich ist Ruhe im Karton. Die für den Mandanten jeweils durchgesetzten Vertragsstrafeversprechen im Falle erneuter belästigender Telefonwerbung sind nämlich recht empfindlich und sie beziehen sich zum Teil auch auf etwaiges erneutes Fehlverhalten der lieben Versicherungsvorstände persönlich. Das mögen die offenbar gar nicht und einige Herren sind scheinbar endlich mal aufgewacht, weil's droht, an den eigenen Geldbeutel zu gehen.

Das Wettbewerbsrecht als Schutzmechanismus für Werbeadressaten versagt in weiten Teilen völlig. Die Verbände leiden an personeller und finanzieller Unterdeckung; Sie können oder wollen ihre Schutzfunktion für Verbnraucher nciht in notwendigem Umfang wahrnehmen. Die ebenfalls klagebefugten Wettbewerber gehen oft ebenfalls nicht gegen die unlauter werbenden Konkurrenten vor. Mir sind beispielsweise aus der Versicherungsbranche Informationen zugetragen worden, dass es interne Anweisungen geben soll, wonach selbständige Versicherungsvertreter nicht gegen unlautere Konkurrenten vorgehen sollen. Wo bleiben denn die Klagen der Allianz oder anderer großer - deutlich seriöser werbenden  Konkurrenten gegen die penentranten Spambuden des ERGO-Konzerns?

Leider müssen die Opfer illegaler Werbemethoden sich letztlich auf sich selbst verlassen, wenn sie ihre Ruhe haben wollen. Auf Verbände, Wettbewerber, Datenschutzbehörden und die Bundesnetzagentur können sie nicht wirklich zählen. Wirksame Rechtsverfolgung dauert eine Weile, ist manchmal nervenaufreibend, aber bei geschicktem und sachgerechtem Vorgehen in der Regel mittel- und langfristig durchaus erfolgversprechend. Lassen sich belästigte Werbeadressaten nicht mit halbherzigen, nicht strafbewehrten Unterlassungserklärungen abspeisen, setzen sie vielmehr umfassend ausgestaltete, insbesondere nicht unzulässig auf konkrete Werbeadressen beschränkte Unterlassungstitel durch und verfolgen sie systematisch die Spur ihrer illegal gehandelten Daten zurück und untersagen systematisch allen Mittätern den Missbrauch, dann ist gegen illegalen Datenmissbrauch und Werbeterror durchaus ein Kraut gewachsen. Allen anderen bleibt die Hoffnung auf ein Wunder. Auch den Kunden der Deutschen Postbank AG.

Update 28.10.2009:
Wie spiegel.de im Artikel "Postbank sperrt externen Beratern Zugriff auf Kontodaten" berichtet, rudert die Postbank nach ersten Verteidigungsversuchen nun zurück. Man sperre ab sofort den Zugriff der freien Mitarbeiter, "bis eine endgültige Klärung der Rechtslage" erfolgt sei. Kontenbewegungsdaten ohne Einwilligung an Externe - was um Himmels willen gibts da zu klären?!

Update 29.10.2009:
Wie welt.de im Artikel "Postbank-Konten von Politikern extern einsehbar" berichtet, waren die angeblich eingerichteten Sperren jedenfalls am 28.10.2009 noch nicht aktiv. Obwohl Postbank-Sprecher am Morgen des 28.10.2009 verkündet hatte "Seit 7.19 Uhr ist der Zugang dicht, konnten nach Angaben von Welt-Online externe Finanzberater auch danach noch in die Konten selbst von Politikern umfassenden Einblick in Kontenbewegungen und -stände im Umfang wie beim Online-Bankung erhalten. WELT-ONLINE-Reporter Holger Zschäpitz habe sich persönlich davon überzeugt. Dabei zeigten die Postbank-Daten etwa Spekulationen eines hochrangigen Politikers mit Aktien der Deutschen Bank und der Commerzbank. In einem weiteren Fall ließen sich die Spesenabrechnungen, in einem dritten dubiose Überweisungen zwischen verschiedenen Konten einsehen.

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