Seit etwa einem Jahr grassiert die Umfragen-Seuche in Deutschland. Weil Gerichte immer eindeutiger gegen unerbetene Telefonwerbung urteilen, setzen die spammenden Abzocker verstärkt auf Tarnung. Ein Weg: Meinungsumfrage vorschalten.
Manche Gerichte haben immer noch nicht verstanden, wieso ein einziger Anruf denn so schwerwiegend belästigenden Charakter haben soll. Ganz offensichtlich herrscht in einigen wenigen Richterstuben doch eine erschreckende Naivität und Lebensferne. Anders ist es nicht zu erklären, dass man auch dieser eigentlich lebenserfahrenen Personengruppe noch oft detailliert erklären muss, dass hinter den Anrufern selten echte Meinungsforscher oder auch nur harm- und ahnungslose Kleingewerbetreibende stecken, sondern sehr oft gerissene Kapitalanlagebetrüger reinsten Wassers. Die Namen der Personen und Firmen wechseln ständig und zwar aus gutem Grund. Wirtschaftsstudio 2007, Bundesmeinungsforschungsstudio - phantasievoll ist man schon, aber man hat auch allen Grund dazu.
Ein Fallbeispiel:
Sonntag abend, es klingelt. Unterdrückte Rufnummer, alles klar.
"Sind Sie denn der Herr Stefan Richter?"
säuselt es mit süsslicher Stimme durch den Hörer.
"Aber sicher doch"
- gebe ich gut gelaunt zurück und frage, was sie denn von mir wolle. Nun, flötet die Dame, "Ich rufe im Auftrage des Bundesmeinungsforschungsinstitut an". Man wolle eine wissenschaftliche Umfrage vonrnehmen.
"Wären Sie bereit, mir einige kurze Fragen zu beantworten?"
Soso, Bundesmeinungsforschungsinstitut, denke ich, na wenn ihr mich für so bescheuert haltet, dann werde ich auch mal genauso bescheuert tun und spiele das Spielchen mit.
Ob ich denn schon von den neuen Steuerreformplänen der Bundesregierung gehört habe, will sie zuerst von mir wissen. Alles klar, die Kapitalanlagebetrüger wieder mal, denke ich, als ich die Fangschaltung auslöse.
"Ach nö, keine Ahnung, mit so rechtlichem Krams kenne ich mich eigentlich nicht so aus"
heuchle ich zurück. Ich male mir förmlich die Dollarzeichen in den Augen der Dame aus. (Laber, laber, laber ...) Ob ich denn auch der Meinung sei, die Steuern seien viel zu hoch in Deutschland, fragt sie manipulativ.
"Genau, diese raffgierigen Steuerbeamten rauben mir meine letzte Kohle"
gebe ich den Ball stammtischlerisch meinem charmanten Gegenüber zurück. Dann will sie noch allerlei über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wissen. Aus wissenschaftlichen Gründen, natürlich!
So ähnlich hat sich das bei mehrmals abgespielt. Obwohl ich nach Ermittlung der Täter rechtlich gegen diese vorging, stand mein Telefon nicht mehr still. Offenbar war meine Telefonnummer zu einem begehrten Handelsgut geworden. Immer wieder kamen neue Umfragen zum Thema Steuern und Rente und dann auch Werbeanrufe, die dann auf diese Umfrageteilnahme Bezug nahmen. "Sie haben doch vor kurzem an einer Umfrage teilgenommen zum Thema Steuern und Rente ..." begann so mancher Anrufer. Insbesondere Personen, die vorgaben, meine Steuerlast mindern zu wollen, gaben sich quasi gegenseitig den Hörer in die Hand. Die Auswertung der Fangschaltungsergebnisse und einige zu Ermittlungszwecken vereinbarte Treffen mit den Anrufern ergaben dann in der Regel Klarheit: Es handelt sich bei den anrufenden angeblichen Meinungs- und Marktforschern durchweg um dubiose Kapitalanlagefirmen. Typisches Merkmal vieler telefonierender "Meinungsforscher" ist zudem nach meinen Erfahrungen, dass die Telefonbelästiger sich mit einem Geflecht von Scheinfirmen, ständig wechselnden Sitzen, teilweise auch mit Kameras und ebenso breitschultrigen wie solariumgebräunten Herren mit typischer Schlägertrupp-Visage am Büroeingang vor allzuviel Neugier zu schützen suchen.
Der oben geschilderte Fall war besonders interessant. Der im Rahmen der Fangschaltung beauskunftete angebliche Inhaber des Anruferanschlusses, die ADTG Allgemeine Deutsche Telefondienstleistungs GmbH aus Rathenow, leugnete, Inhaber des Anschlusses zu sein. Tatsächlich ergaben Recherchen, dass es sich bei der ADTG um einen Telefondienstleister handelte, der womöglich auch nicht selbst bei mir anrufen ließ. Die Firma weigerte sich aber nicht nur im Rahmen der Fangschaltungsverfahrens, sondern auch später noch - natürlich nur aus Gründen des Kundendatenschutzes - pflichtgemäß mitzuteilen, wer denn der tatsächliche Inhaber des gefangenen Anruferanschlusses sei. Diese Information rückte man vielmehr erst ein halbes Jahr später heraus, als man in der ersten Instanz selbst erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Zu diesem Zeitpunkt waren - was für ein Zufall - just zwei Wochen seit dem Zeitpunkt vergangen, als der gute Kunde, die im Jahre 2003 gegründete und einschlägig berüchtigte
RCM Royal Capital Management Grundvermögen und Vertriebsgesellschaft mbH
Markgrafenstraße 34
10117 Berlin
das Zeitliche gesegnet hatte.
Als eigentlicher Kern der durch telefonische "Meinungsumfragen" vorbereiteten angeblichen "Steueroptimierungs"-Geschäfte stellte sich jedenfalls stets der kreditfinanzierte Verkauf von Immobilien, Immobilienfonds bzw. anderen Anlageprodukten heraus. Das unterbreitete Angebote lautete bei mir am Telefon mehrmals: Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und Sie zahlen uns einen Anteil der Ersparnis, die wir für Sie rausholen. Nach Zeugenberichten wird dann später der beabsichtigte Kapitalanlageverkauf mit dem Argument schmackhaft gemacht, das Steuersparmodell sei unschlagbar, denn die Kapitalanlage finanziere sich komplett von selbst aufgrund der Steuerersparnis. Dass es sich tatsächlich bei diesen Anrufen für Unbedarfte um den ersten Schritt zum finanziellen Ruin handelt, habe ich nicht nur einigen Zeugenmeldungen entnehmen können. Auch die einschlägig spezialisierten Berliner Kanzlei Resch bestätigen diesen Eindruck in deren Artikel "Bei Anruf - Ruin! Der Anruf zur Steuerpolitik ist oft als "Meinungsumfrage" getarnt ..." unter Nennung einiger mir aus meinen Fangschaltungsergebnissen bekannter Namen. Die angeblichen Steuerprüfer leben nämlich letztlich nicht von irgendwelchen Erfolgshonoraren für Steueroptimierung (sie dürfen nämlich eigentlich selbst auch gar keine Steuerberatung anbieten), sondern von Vermittlungsprovisionen, die sie für die auf Teufel komm raus vermittelten Kapitalanlagegeschäfte erhalten. Die Dummen sind am Ende die völlig überschuldeten Kunden, deren Immobilien regelmäßig nicht die versprochenen Renditeerwartungen erfüllen. Gegen Regress wegen Fehlberatung sucht man sich nach meinem Eindruck zudem häufig durch rechtzeitige Firmenbestattung zu schützen. Die Büros machen vor Ort regelmäßig den Eindruck, dass man erst vor wenigen Wochen einzog, aber schon wieder auf dem Sprung ist.
Die Gerichte sehen - jedenfalls in ihrer weit aus überwiegenden Zahl - die unerbetenen Markt- oder Meinungsforschungs-Anrufe als ebenso unzulässig an, als wenn direkt und ungetarnt für Produkte bzw. Unternehmen geworben würde. So urteilte das Amtsgericht Rathenow in oben beschriebenem Fall beispielsweise, dass es sich bei dem angeblichen Meinungsforschungsanruf um einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelte:
"Der am 04.10.2007 gegen 13 :30 Uhr auf dem Telefonanschluss des Verfügungsklägers eingegangene Telefonanruf stellt eine rechtswidrige Verletzung eines gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsguts des Verfügungsklägers, nämlich seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Artikel 2 GG, dar.
Ein ohne Einwilligung erfolgter Telefonanruf verletzt in erheblicher Weise die Privatsphäre des Angerufenen. Jedermann hat einen Anspruch auf Ungestörtheit in seinem privaten Bereich, in dem er geschützt vor Störungen von außen tun und lassen können soll, was er möchte. Unabhängig vom Inhalt eines Anrufs tritt eine erhebliche Belästigung und Störungen in diesem Bereich schon durch das unvermittelte Rufsignal, das den Angerufenen bei seiner jeweiligen Tätigkeit unterbricht, ein. Weder die Unterhaltung des Telefonschlusses als solches noch die Veröffentlichung der Telefonnummer im öffentlichen Telefonbuch stellt eine Einwilligung mit Anrufen, wie sie der Verfügungskläger auch am 04.10.2007 erhalten hat, dar. Der Anschlussinhaber lässt sich im Allgemeinen den Anschluss im eigenen Interesse legen, das heißt um davon entsprechend seinen eigenen Interessen Gebrauch zu machen und um von Personen, die ein anzuerkennendes Bedürfnis für die Benutzung des Telefons haben, erreicht zu werden. Die konkludente Einwilligung beschränkt sich auf Anrufe, die im weitesten Sinne auch den Interessen des Anschlussinhabers dienen und von Personen herrühren, die mit dem Anschlussinhaber in einer rechtlichen oder sozialen, privaten oder geschäftlichen Beziehung bestehen. Der Anruf vom 04.10.2007 erfolgte demgegenüber jedoch ausschließlich im eigenen Interesse des Anrufers ohne einen vorherigen sozialen Anlass oder Kontakt.
Die durch den Anruf vom 04.10.2007 verursachte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Verfügungsklägers ist auch rechtswidrig. Dies ergibt eine Abwägung zwischen den geschützten Rechtsgütern des Verfügungsklägers und den zumindest über die Berufs- und Gewerbefreiheit ebenfalls grundrechtlich geschützten Rechten des Anrufers. Der Schutz der Privatsphäre ist nämlich vorrangig gegenüber wirtschaftlichem Gewinnstreben. Denn die gewerblichen Interessen können auch dadurch verfolgt werden, dass vor der Befragung zu Marktforschungszwecken das Einverständnis der Befragten eingeholt wird."
(Amtsgericht Rathenow, Urteil vom 10.01.2008, AZ. 4 C 632/07)
Das Landgericht Potsdam bestätigte inzwischen die im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Entscheidung.
Diese Entscheidung folgt in der rechtlichen Gleichstellung von Anrufen zum Zwecke der unmttelbaren Werbung mit solchen zu Marktforschungszwecken der Linie der Landgerichte Hamburg (Urteil vom 30.06.2006, AZ: 309 S 276/05 betreffend Marktforschung per Telefonanruf), Berlin (Urteile vom 06.02.2007, Az: 15 S 1/06 betreffend Marktforschung per Telefonanruf bzw. 30.01.2007, AZ: 15 O 66/07 betreffend Marktforschung per E-Mail), Frankfurt am Main (Urteil vom 12.09.2007, AZ: 2-15 S 22/07 betreffend Marktforschung per Telefonanruf) und schiebt der Spammer-Standard-Ausrede "Meinungsumfrage" wirksam einen Riegel vor.
Die vonHerrn Enrico Rohr
geführte Firma vermitteltelt insbesondere Kapitalanlagen, Versicherungen etc und setzte hierfür ganz offenbar massiv das verbotene Mittel der Kaltaquise ein. Das muss ja ein verdammt guter Kunde sein, wenn man sich bei der ADTG als angeblicher "bloßer technischer Dienstleister" so intensiv für eine Firma einsetzt, deren rechtswidriges Handeln so offensichtlich ist! Aber nach meiner Erfahrung gingen Belästiger-Callcenter und bestimmte dubiose Netzbetreiber schon immer Hand in Hand
In der Veröffentlichung im Handelregister betreffend den Insolvenzbeschluss zur RCM Royal Capital Management Grundvermögen und Vertriebsgesellschaft mbH heißt es übrigens:
"Über das Vermögen der RCM Royal Capital Management Grundvermögen und Vertriebsgesellschaft mbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 89844, c/o Sakura Finance, Rankestr. 26, 10789 Berlin, ist am 08. April 2008 um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden."
Bei der dort erwähnten
c/o Sakura Finance
Rankestr. 26
10789 Berlin
könnte es sich möglicherweise um die
SAKURA FINANCE
Beteiligungs GmbH & Co.KG
Rankestr. 26
10789 Berlin
handeln, die hier die Tätigkeit ihrer Komplementärin, der Sakura Finance GmbH wie folgt bewirbt:
"Die Sakura Finance GmbH ist ein Finanzdienstleister, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Unternehmen und Privatpersonen rund um das Thema Umwelt und Steuern zu informieren und individuelle Steuersparmodelle zu erstellen.
Wir möchten Ihnen näher bringen, dass Umweltbewusstsein und nachhaltiges Handeln nicht unbedingt mit höheren Kosten verbunden sein muss. Im Gegenteil, der Staat fördert eine gesunde Einstellung zum Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen - Auch mit Bargeld. Die staatlichen Programme sind vielfältig und manchmal schwer zu verstehen. Sakura Finance hilft Ihnen dabei - Zu unser aller Vorteil."
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.
Herr Rohr mag übrigens offenbar Berichte über seine geschäftlichen Aktivitäten gar nicht gern. Diese E-Mail erreichte mich kürzlich:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Kunde von uns “Enrico Rohr“ möchte gerne einen Eintrag bei Ihnen gelöscht haben. Unser Kunde hat diesen Eintrag nicht veranlasst.
Ist es Ihnen möglich das Sie diesen Eintrag löschen, oder so verändern das er nicht mehr durch die gängigen Suchmaschinen aufgefunden werden kann?
Bitte teilen Sie uns doch mit ob Sie unserer Bitte nachkommen können?
Teilen Sie uns ebenfalls mit, wenn Sie nicht berechtigt sind diesen Eintrag zu löschen oder dieses Ihnen technisch nicht möglich ist.
Weitere Informationen über uns finden Sie auch unter:
http://www.datenwachschutz.de/wer-sind-wir.html
Link: http://www.kanzlei-richter.com/index.php/verbraucherschutzrecht/spamabwehr/fallberichte/100-anonymisiert/266-was-steckt-hinter-umfragen-wie-zum-thema-steuern-und-rente-vom-wirtschaftsstudio-2007
Mit freundlichen Grüßen
C(...) H(...)
Team Datenwachschutz
(...)"
Das Anliegen von Herrn Rohr kann ich wirklich sehr, sehr gut verstehen. Liebe "Datenschützer": Leider, leider mag ich der Bitte um einen freiwilligen Maulkorb bezüglich zulässiger kritischer Berichterstattung nicht nachkommen.
Die SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG hat zu diesem Artikel durch ihren Eigentümer um die Möglichkeit einer Stellungnahme nachgesucht, dem hier gern nachgekommen werden soll.
Demnach legt die SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG Wert auf die Feststellung, dass die SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG keinerlei unerbetene Telefonwerbung betreibe, die SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG in keiner geschäftlichen Beziehung zur RCM Royal Capital Management Grundvermögen und Vertriebsgesellschaft mbH stehe oder stand und dass auch Herr Enrico Rohr inzwischen nicht mehr bei der SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG beschäftig sei.
Update 30.11.2009
Die automatische Kommentarfunktion für diesen Beitrag wurde nunmehr deaktiviert und die bis dahin von anonymer dritter Seite engestellten kritischen Kommentare entfernt, da eine Löschungsaufforderung der SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG hier einging. Sollten die unbekannten Kommentaroren hierdurch ihre Rechte verletzt sehen, werden diese gebeten, sich an den im Impressum genannten Betreiber zu wenden und gegebenenfalls stichhaltige Nachweise für die aufgestellten kritischen Behauptungen betreffend die SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG beizubringen. Erst dann kann individuell und vor einer Veröffentlichung geprüft werden, inwieweit Kommentare betreffend die SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG wieder eingestellt werden können.
Es wird um Verständnis für dieses Vorgehen bezüglich der SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG gebeten. Dem Betreiber der Webseite liegen Zensurbestrebungen, auch und gerade solche zugunsten der SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG zwar fern. Anonyme, nicht hinreichend bewiesene und für die kritisierte SAKURA Finance Beteiligungs GmbH & Co. KG potentiell geschäftsschädigende Äußerungen können und sollen hier nicht geduldet werden.
Rechtsanwalt Stefan Richter
Myspace
Del.icio.us




entgegen der Behauptung der Sakura Finance, nicht mit Herrn Enrico Rohr zusammen zu arbeiten, habe ich einen Link angehängt, wo das Gegenteil bewiesen ist. Bitte auf die Mailadresse achten.
Mit freundlichen Grüßen
entgegen der Behauptung der Sakura Finance, nicht mit Herrn Enrico Rohr zusammen zu arbeiten, habe ich einen Link angehängt, wo das Gegenteil bewiesen ist. Bitte auf die Mailadresse achten.
http://www.facebook.com/enrico.rohr?ref=ts#!/enrico.rohr?v=info&ref=ts
Mit freundlichen Grüßen