12.
Okt
2009

Plage des Kleinunternehmertums: Eurowebs Telefondrücker kassieren dreifache Niederlage

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Lange hatte es ja gedauert, aber was lange währt, wird manchmal eben doch endlich gut. Die bei vielen Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern berüchtigte Firma Euroweb Internet GmbH und ihre Helfershelfer unterlagen nach drei Prozessen wegen eines belästigenden Werbeanrufs in der Kanzlei Richter Berlin aus dem Jahre 2007 nunmehr fast auf ganzer Linie.

 

29.01.2007 gegen 15.00 Uhr

Unerbetener Werbeanruf eines "Herrn Holz" mit Werbung für Internet-Systemvertrags-Dienstleistungen der Euroweb Internet GmbH unter Anwendung der berüchtigten Referenzkundenmasche in der Kanzlei Richter Berlin. Nach Vortäuschung von  Interesse für den angebotenen Internet-Systemvertrag zur Anruferermittlung wird vom Anrufer eine Mobilfunk-Rückrufnummer angegeben; zudem war Rufnummernübertragung vorhanden.

 

31.01.2007
Abmahnung an die Euroweb Internet GmbH (fruchtlos)
02.02.2007
nach Aufforderung gem. § 13, 13a UKlaG erteilt die Vodafone D2 GmbH Auskunft über den Inhaber der om Anrufer selbst angegebenen Mobilfunk-Rückrufnummer: Herr Hendrik Holz (Dresden)

31.01.2007

Abmahnung an die Euroweb Internet GmbH (fruchtlos)

 

02.02.2007

nach Aufforderung gem. § 13, 13a UKlaG erteilt die Vodafone D2 GmbH Auskunft über den Inhaber der om Anrufer selbst angegebenen Mobilfunk-Rückrufnummer: Herr Hendrik Holz (Dresden)

 

09.02.2007

nach fruchtloser Abmahnung erlässt das Landgericht Berlin auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin eine pdf einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Euroweb Internet GmbH

 

01.03.2007

nach fruchtloser Abmahnung erlässt das Landgericht Berlin auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin eine pdf einstweilige Unterlassungsverfügung gegen Herrn Hendrik Holz

 

21.03.2007

nach Abschlussschreiben erkennt die Euroweb Internet GmbH die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin in einer Abschlusserklärung der die Euroweb Internet GmbH regelmäßig vertretenden Rechtsanwälte Berger (Düsseldorf) als dauerhafte Regelung an

 

21.03.2007

Herr Hendrik Holz erkennt die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin in einer Abschlusserklärung als dauerhafte Regelung an

 

31.05.2007

nach fruchtloser Aufforderung und Klageerhebung verurteilt das AG München die Telefonica Deutschland GmbH kostenpflichtig zur Auskunft über den Inhaber der übertragenen Anrufer-Festznetzrufnummer

 

14.06.2007

Telefonica Deutschland GmbH erteilt Auskunft über den Inhaber der übertragenen Anrufer-Festznetzrufnummer: Herr Mike Müller (Merseburg)

 

22.06.2007

Abmahnung an den Inhaber der übertragenen Anrufer-Festznetzrufnummer Herrn Mike Müller (fruchtlos)

 

02.10.2007

Gegenangriff der Rechtsanwälte Berger für Mike Müller durch außergerichtliche Zahlungsaufforderung für aufgewandte Schutzschriftkosten wegen angeblich unberechtigter Abmahnung, dann Klageerhebung vor dem Amtsgericht Lichtenberg mit folgender grober Argumentationslinie (= die Story vom Pferd):

Mike Müller sei zwar Inhaber des "anrufenden" Telefonanschlusses. Jedoch sei er in Bezug auf die Rechtsverletzung völlig ahnungslos gewesen. Er betreibe vielmehr niemals telefonische Kaltaquise und dulde dies auch nicht. Der mit ihm lediglich über eine gemeinsame Tätigkeit für die Euroweb Internet GmbH bekannte Zeuge Hendrik Holz habe vielmehr "anlässlich einer Geschäftsbesprechung" in den Räumen des Herrn Mike Müller in Merseburg geweilt und dort sei ihm für "nach einem gemeinsamen Mittagessen" für "einige Stunden" "ein Meetingraum" mit Telefon unbeaufsichtigt überlassen worden, wo Herr Holz beabsichtigt habe, "seiner Arbeit nachzugehen". Insbesondere habe der Herr Mike Müller "nicht gewußt, dass Herr Hendrik Holz auch sein Telefon benutzen wollte". Weder habe er seine Geschäftsräume überwacht, noch habe er dies können. Der Werbeanruf habe also selbstverständlich völlig unvorhersehbar und natürlich "ohne Wissen und Wollen" des Herrn Mike Müller stattgefunden und sei ein einmaliger (!) Vorgang gewesen.

 

21.11.2007

Gegenangriff der Kanzlei Richter Berlin durch Erhebung einer Widerklage auf Unterlassung und Schadensersatz im laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht Lichtenberg mit folgender grober Argumentation:

Mike Müller hafte als Anschlussinhaber unter dem Gesichtspunkt der Mitstörerhaftung und die Story vom Pferd mit dem Zeugen Holz in der Hauptrolle solle der Mike Müller doch lieber seiner Großmutter erzählen. Es werden Beweise vorgelegt, wonach Mike Müller im Internet unter der Geschäftsbezeichnung "Mike Müller - Agentur Halle/Leipzig" als Vertriebler der Firmengruppe Euroweb auftrat und unter seinem Namen im Internet Anzeigen erschienen mit folgendem Inhalt:

„Für die Region Leipzig suchen wir zum schnellstmöglichen Zeitpunkt Mitarbeiter/innen …, die unseren Vertrieb … weiter ausbauen möchten. Ihre Aufgabe ist es, neue Geschäftskunden zu kontaktieren, unsere Dienstleistung vor Ort zu präsentieren und den Kunden als Neukunden zu gewinnen. … Wir bieten Ihnen eine spannende Aufgabe im Vertrieb (ausschließlich Geschäftskunden) sowie ein unbefristetes Angestelltenverhältnis – bestehend aus Grundgehalt und Provision.“

 

23.01.2008

Richterin B. vom Amtsgericht Lichtenberg äußert im Termin zur mündlichen Verhandlung die Auffassung, die Wiederholungsgefahr sei in der Zwischenzeit entfallen, Schutzschriftkosten gebe es aber für Herrn Mike Müller aber vermutlich nicht.

 

08.02.2008

Nach einigem Schriftwechsel, in dem unter anderem anhand von Rechtsprechungszitaten vorgetragen wurde, dass Richterin B. mit dem angeblichen Wegfall der Wiederholungsgefahr durch bloßen Zeitablauf so ziemlich vor jedem deutschen Landgericht als Berufungsinstanz baden gehen würde, legt Gegnervertreter einen Distrubutionsaufhebungsvertrag der Euroweb Internet GmbH mit Herrn Mike Müller vor, aus dem sich (hochinteressant, man hat sicher Gründe!) eine mit einer Vertragsstrafe von EUR 5.001,00 bewehrte Verschwiegenheitsverpflichtung bezüglich aller Umstände der Zusammenarbeit ergibt. Gegnervertreter schlägt zudem vor, man würde sich zur Unterlassung zukünftiger Telefonwerbung bei Meidung einer Vertragsstrafe von EUR 500,00, wenn die Schutzschriftkosten bezahlt und die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben würden. Vorschlag wird mit ausgesprochener Erheiterung zur Kenntnis genommen. Im übrigen wird umfassend zu den systematischen Kaltaquisemethoden der Euroweb Internet GmbH und ihren Zensurbestrebungen gegenüber diversen Bloggern vorgetragen und hierzu auf einschlägige Berichte auf spreeblick.de, mein-parteibuch.com und dem LawBlog von Rechtsanwalt Udo Vetter verwiesen.

 

04.06.2008

Richterin B. vom Amtsgericht Lichtenberg glaubt aber lieber die Story vom Pferd, die der Zeuge Hendrik Holz im Beweistermin auftischt. Hendrik Holz, der sich vor der Verhandlung eine ganze Weile mit Herrn Mike Müller in Anwesenheit des Gegenanwalts angeregt unterhalten hatte, erklärt im Zeugenstand munter, er habe sich bis just zu diesem Moment über das ganze Thema (!) noch niemals (!) mit dem Herrn Mike Müller unterhalten. Er wisse auch ganz genau, dass er vom Vormittag bis zum Nachmittag jenes Tages in dem Meetingraum des Herrn Mike Müller gewesen sei, davon zunächst im Rahmen einer Besprechung mit einer Person, deren Namen er nicht nennen möchte. Wie lange davon auf die Besprechung entfallen sei, wisse er nicht. Nachfragen an dieser offensichtlich unglaubwürdigen Stelle in der Zeugenaussage (Stichwort selektives Gedächtnis) lässt das Gericht als unerheblich nicht zu. Richterin B. beschneidet das hiesige Fragerecht im Zuge der Vernehmung derart, dass eine sinnvolle Zeugenvernehmung völlig unmöglich wird. Auf die Weigerung, eine nicht zugelassene Frage an den Zeugen wenigstens gerichtlich für das Berufungsverfahren zu protokollieren, wird hier Befangenheitsantrag gegen Richterin B. gestellt, der - natürlich - abgelehnt wird.

 

20.08.2008

Amtsgericht Lichtenberg pdf urteilt: Klage und auch die Widerklage der Kanzlei Richter Berlin auf Unterlassung der unerbetenen Telefonwerbung wird zurückgewiesen

 

20.08.2008

Amtsgericht Lichtenberg lehnt Klage und Widerklage ab; hier wird Berufung zum Landgericht Berlin eingelegt.

 

05.03.2009

Richter des Landgericht Berlin bezeichnen in mündlicher Verhandlung die Durchführung der Zeugenbeweiserhebung im Rahmen des Beweistermins vom 04.06.2008 vor dem Amtsgericht Lichtenberg "unglücklich" und fordern Herrn Mike Müller zur ergänzenden Stellungnahme zur Beschaffenheit seiner Räumlichkeit auf.

 

26.03.2009

Nochmals wird der Geschäftsführer der Euroweb.Internet GmbH, Herr Christoph Preuß als Zeuge für systematische Kaltaquisetätigkeit dieser Gesellschaft und ihrer Beauftragten benannt, um die Unglaubwürdigkeit des Vortrags der  angeblichen Nichtvorhersehbarkeit der "unerwarteten" Telefoniesucht des Euroweb-Mitarbeiters Hendrik Holz zu untermauern. Leise Vorfreude auf eine etwaige Zeugenbefragung des Herrn Christoph Preuß kommt hier auf.

 

14.05.2009

Gegnervertreter klappt in neuem Schriftsatz noch einmal das ganz große Märchenbuch auf: Der Herr Mike Müller sei Handelsvertreter der Euroweb Internet GmbH gewesen und habe sich auch weiterer Mitarbeiter bedienen können. In seinem Vertriebsgebiet habe er "keine telefonische Kaltaquise" betrieben. Er habe vielmehr seine Mitarbeiter angewiesen, "Neukunden im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu gewinnen". Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass im Vertriebsraum Leipzig, in dem der Zeuge Hendrik Holz zum Zeitpunkt des streitgegenständlichen Telefonanrufs tätig war, telefonische Kaltaquise betrieben worden" sei und auch nicht, dass der Zeuge Holz "solche mit der Rechtsordnung nicht in Einklang stehenden Praktiken betrieb".

 

04.06.2009

Derweil meldet sich per Telefon und dann auch per E-Mail ein Insiderzeuge mit höchst brisanten Informationen. Es handelt sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der am selben Ort wie die Euroweb Internet GmbH ansässigen Viscomp GmbH. Der Insider-Zeuge erklärt unter dem Angebot, dies auch zu bezeugen:

Der Mike Müller sei Vertriebsbeauftragter des "Gebietes Ost" gewesen. Man habe immer Montags und Donnerstags zum Berufungsbeklagten nach Leipzig gemusst, wo ihm der Mike Müller als "Vertriebsleiter Ost" vorgestellt worden sei. Die Daten zur Kontaktaufnahme mit potentiellen Kunden habe der Zeuge dann direkt von dem Mike Müller online von einer Internetseite der Euroweb Internet GmbH zum abtelefonieren erhalten. Der Mike Müller habe in Einzelgesprächen mit den Verkäufern auch mittels harter Worte in Einzelgesprächen und durch ein offenes Bewertungssystem intensiv zu Terminvereinbarungen angetrieben, auch obwohl er aus Äußerungen des Zeugen und weiterer Mitarbeiter Kenntnis davon hatte, dass viele Angerufene keinen werblichen Kontakt wünschten. Es wurde dabei mit Kenntnis des Mike Müller ein Gesprächsleitfaden verwendet.

Der mir zugespielte "Leitfaden für Marketing-Beauftragte", datiert auf "08/2008":

Angeblicher Leitfaden der Viscomp GmbH Seite 1Angeblicher Leitfaden der Viscomp GmbH Seite 2Angeblicher Leitfaden der Viscomp GmbH Seite 3Angeblicher Leitfaden der Viscomp GmbH Seite 4Angeblicher Leitfaden der Viscomp GmbH Seite 5Angeblicher Leitfaden der Viscomp GmbH Seite 6Angeblicher Leitfaden der Viscomp GmbH Seite 7





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

04.06.2009

Letzter Termin zur mündlichen Verhandlung, bei dem die Zeugeninformationen präsentiert werden. Die Richter verziehen bei Vorlage der Dokumente keine Miene.

 

09.07.2009

Das Landgericht Berlin pdf entscheidet über die Berufung, weist im Ergebnis die Klage des Herrn Mike Müller auf Zahlung der Schutzschriftkosten ab und verurteilt ihn kostenpflichtig zur Unterlassung unerbetener Telefonwerbung.


KommentarTricksen, lügen, schweigen. Die Berliner Landrichter glaubten nach Vorlage der Dokumente dem Herrn Mike Müller offenbar kein Wort mehr.

Einen Treppenwitz erlaubten sich allerdings auch die Berufungsrichter noch: Die Sache, um deren Beweislage und rechtliche Beruteilung derart über drei volle Jahre gestritten wurde, sei so einfach gewesen, dass sie nach BGH-Rechtsprechung von einem spambetroffenen Rechtsanwalt zur Kostenentlastung für die Belästigerindustrie kostenfrei zu erledigen gewesen sei. Da weiß man nicht, ob man über diesen Gag lachen oder weinen soll. Alltag im Spammerland Deutschland.

Nicht, dass die Jungs von der Euroweb irgendwas gelernt hätten, es geht offensichtlich immer munter weiter ...

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Kommentare (1)
1Dienstag, den 13. Oktober 2009 um 16:31 Uhr
Dennis
Sehr schön :-)

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"Deutscher Werbeschutz" mimt die verfolgte Unschuld

Eigentlich sollte, wer nicht nur vom Verbraucherschutz abgemahnt wurde, sondern sich auch strafbewehrt unterwirft und für seinen unerlaubten Werbeterror mittlerweile auch einen Haufen erboster Zeugen am Hals hat, eigentlich etwas weniger auf den Putz hauen. Sollte man meinen....

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