12.01.2007 07:33 Uhr
Eingang Werbefax
für einen Eintrag in dem Online-Verzeichnis "Handelsregisterzentrale" bei gewerblichem Mandanten aus Berlin
19.01.2007
Abmahnung gegen Verantwortliche Andreas H. aus Mainz und Tomas F. aus Mainz
07.02.2007
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
13.02.2007
Eingang fehlerhafte Unterlassungserklärung
13.02.2007
Nachfristsetzung (fruchtlos)
20.02.2007
Eingang einstweilige Verfügung
Landgericht Berlin
17.04.2008
Verfahrenskosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens in Höhe von EUR 494,25 zzgl.Nebenforderungen festgesetzt
30.04.2007
Abschlussschreiben an Verantwortliche (fruchtlos)
08.05.2007
Zwangsvollstreckungsauftrag wegen der Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens in Höhe von EUR 449,66 zzgl. Nebenforderungen erteilt
19.05.2007
Hauptsacheklage auf Unterlassung und Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 719,90 eingereicht
24.05.2007
Eingang von Abschlusserklärungen
der beiden Verantwortlichen zur Anerkennung der einstweiligen Verfügung als endgültige Regelung
29.05.2007
Zwangsvollstreckung wegen der Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens in Höhe von EUR 449,66 zzgl. Nebenforderungen erfolgreich
19.12.2007
Klage auf Unterlassung und Schadensersatz wegen der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 719,90 erfolgreich - Spammer nehmen Versäumnisurteil
des Amtsgerichts Lichtenberg (rechtskräftig)
18.01.2008
Androhung Zwangsvollstreckung wegen der titulierten außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 719,90 zzgl. Nebenforderungen
08.02.2008
Zwangsvollstreckungsauftrag wegen der titulierten außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 719,90 zzgl. Nebenforderungen
11.03.2008
Zwangsvollstreckungsauftrag wegen der titulierten außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 719,90 zzgl. Nebenforderungen erfolgreich
06.03.2008
Verfahrenskosten des Hauptsacheverfahrens in Höhe von EUR 494,25 zzgl.Nebenforderungen festgesetzt
08.04.2008
Zwangsvollstreckungsauftrag wegen der festgesetzten Verfahrenskosten des Hauptsacheverfahren in Höhe von EUR 494,25 zzgl.Nebenforderungen
inzwischen: volle Zahlung aller Kosten erfolgt
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