+++ Adressbuchgauner machen immer weiter +++ Spamfaxe bundesweit für ominöse "Gewerberegisterzentrale" verschickt +++ Gegenschlag erneut erfolgreich +++ Spammer zu Unterlassung und Schadensersatz wegen Rechtsanwaltskosten der Spamabwehr verurteilt +++
02.08.2007 14:40 Uhr
Eingang Werbefax
für einen Eintrag in dem Online-Verzeichnis "Gewerberegisterzentrale" bei gewerbetreibendem Mandanten aus Rheine
20.08.2007 10:06 Uhr
Eingang eines - bis auf die Mandantenadressierung identischen - Werbefaxes
für einen Eintrag in dem Online-Verzeichnis "Gewerberegisterzentrale" bei gewerbetreibendem Mandanten aus Poing
29.08.2007 22:27 Uhr
Eingang - bis auf die Mandantenadressierung identischen - Werbefaxes für einen Eintrag in dem Online-Verzeichnis "Gewerberegisterzentrale" bei gewerbetreibender Mandantin aus Hannover
30.08.2007
Mandant aus Poing gibt zu Ermittlungszwecken eine Testbestellung auf, d. h. er unterzeichnet das Werbefax und sendet es zurück;umfangreiche Ermittlungen führen zur Identifizierung der Bürosysteme Rhein-Main Hahl + Heck OHG aus Mainz als Inhaber des Anschlusses, von dem aus die Werbefaxe versandt wurden. Geschäftsführender Gesellschafter dieser Gesellschaft war zum Zeitpunkt der Versendung der bereits für die Werbefaxe der "Handelsregisterzentrale" Verantwortliche Andreas Heck aus Mainz.
26.09.2007
Abmahnung und Schadensersatzforderung an Bürosysteme Rhein-Main Hahl + Heck OHG aus Mainz im Auftrag des Mandanten aus Poing
09.10.2007
Gegenanwalt meldet sich für die Bürosysteme Rhein-Main Hahl + Heck OHG und meint, mit Kinkerlitzchen wie der Forderung nach Vollmachtsurkundenvorlage (selbst eine Blankovollmacht vorgelegt!) und berufsrechtlichem Budenzauber beeindrucken zu können:
"Zunächst bitten wir um die Übermittelung einer Vollmacht Ihres Mandanten.
Unsere Mandanten sind nicht Inhaber bzw. Verwalter der Telefaxnummer (... = die Absendernummer für die Werbefaxe, d. Verf.).
(...)
Auf die weiteren Ausführungen in Ihrem "Standard-Schreiben" möchten wir an dieser Stelle nicht eingehen. (...)
Unsere Mandanten haben Unterlagen vorliegen, wonach Sie potentielle Mandanten im Internet zur Übersendung von Unterlagen auffordern (Allerdings fordere ich öffentlich Zeugen zur Meldung bei mir auf und das werde ich zu Ermittlungszwecken auch weiterhin tun!, d. Verf.). Nach § 43 b BRAO darf Werbung nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet sein."
10.10.2007
Erwiderungsschreiben
an Gegenanwalt (fruchtlos)
29.10.2007
Klageerhebung vor dem Landgericht Mainz gegen die Bürosysteme Rhein-Main Hahl + Heck OHG sowie auch die geschäftsführenden Gesellschafter Raphael Ha. und Andreas Heck jeweils aus Mainz
05.12.2007
Verteidigungsanzeige des Gegenanwalts
27.12.2007
Gegenanwalt beantragt Fristverlängerung für Klageerwiderung (die kommt dann aber im ganzen Verfahren nicht mehr, d. Verf.)
17.01.2008
Landgericht Mainz bestimmt Verhandlungstermin auf den 12.02.2008
25.01.2008
Eingang Mitteilung des Gegenanwalts, dass er die Beklagten nicht mehr vertrete
12.02.2008
Verhandlungstermin vor dem LG Mainz (keiner der Beklagten erscheint im Termin) es ergeht Versäumnisurteil
auf Unterlassung weiterer Faxwerbung, Schadensersatz für außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 651,80 + Zinsen + Verfahrenskosten, das rechtskräftig wird (lange Anreise auf Kosten der Adressbuchgauner - Mainz ist eine schöne Stadt
, d. Verf.)
09.03.2008
Zwangsvollstreckungsauftrag wegen der Kosten des Klageverfahrens in Höhe von EUR 651,80 zzgl. Nebenforderungen erteilt
28.03.2008
Zwangsvollstreckungsauftrag wegen der titulierten außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 651,80 zzgl. Nebenforderungen erfolgreich
02.04.2008
Verfahrenskosten des Klageverfahrens in Höhe von EUR 1.493,90 zzgl. Nebenforderungen festgesetzt
07.04.2008
Beklagten zahlen Verfahrenskosten des Klageverfahrens in Höhe von EUR 1.493,90 zzgl. Nebenforderungen vollständig
Sie sehen: Den Adressbuchgaunern ist beizukommen. Mögen sie und ihre Anwälte tricksen und drohen - meist ist nix dahinter. Entscheidend ist in praktisch allen Fällen die Beweislage. Hier hilft es, wenn Sie die Werbefaxe nicht achtlos wegwerfen, sondern diese aufheben und sich auf Zeugenaufrufe melden. Auch wenn Sie ein solches Formular bereits unterzeichnet und zurückgeschickt haben sollten, ist eine gute Rechtsverteidigung oft noch möglich. Mir liegen mittlerweile gut ein Dutzend Urteile vor, mit denen sich eine Bestellung zu Testzwecken, d. h. zur Ermittlung der Werbefaxversender rechtfertigen lässt. Über die von den Adressgräbergaunern verlangten Kosten derartiger Verzeichniseinträge (die Zahlungsansprüche bestehen ohnehin oft nicht zu Recht) diskutieren die Adressbuchgräber aber ohnehin meist nicht mehr, wenn eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Spamunterlassung auf deren Tisch liegt.
Also: Bange machen gilt nicht. Wenn die Gauner Geld von Ihnen wollen, dann zahlen Sie keinesfalls auf unberechtigte Forderungen. Lassen Sie sich jedenfalls erst einmal beraten und schlagen Sie dann gegebenenfalls mit Macht zurück! Wenn Sie solche Faxwerbung bekommen, dann helfen Sie bitte anderen, melden Sie den Spam hier oder beispielsweise bei Antispam und stellen Sie sich so als wertvoller Zeuge anderen Betroffenen zur Verfügung.
Sie erhalten unerwünschte Werbefaxe wie die in diesem Artikel erwähnten? Sie werden von dubiosen Adressverzeichnisbetreibern mit Zahlungsforderungen bedrängt und fühlen sich abgezockt?
Lassen Sie sich durch einen in der Materie erfahrenen Rechtsanwalt beraten!
Die Kanzlei Richter Berlin steht Ihnen in dieser Angelegenheit unter der Rufnummer 030-47475582 gern zur Verfügung.
Twitter
Myspace
Mister Wong
Del.icio.us
Googlize this


Dabei besteht aber auch das Risiko, sich mit einer s.g. "Wegwerf-Firma" anzulegen, die einfach dicht macht, wenn zu viele Klagen auflaufen. Beispiel, die Vertragsfallen aka Routenplaner usw. Da bleibt der Kläger, wenn er Pech hat, auf den gesamten Kosten sitzen und wenn er seinen Titel vollstrecken will, wirft er auch noch gutes Geld schlechtem hinterher.
Sicher, das Risiko besteht immer. Man muss natürlich stets versuchen, die Hintermänner in Mithaftung zu nehmen. Ich würde nie einem Mandanten raten, ne Limited durch drei Instanzen zu verklagen. Im hiesigen Falle einer OHG gabes aber keinerlei Probleme, wie man sieht. Ich kenn halt meine Pappenheimer.