08.
Feb
2012

LG Osnabrück: Urteil in Sachen Burat und Co wegen des Verdachts betrügerischer Abmahnungen erwartet

Hits

Am Freitag wird das Landgericht voraussichtlich im Strafverfehren gegen Michael Burat, den bekannten Rechtsanwalt Bernhard S. sowie weitere Verdächtige urteilen.

Verfahrensgegenständlich sind weniger die Geschäftspraktiken rund um so genannte Abofallen, wegen derer Michael Burat bekannt ist und sich großer bundesweiter Beliebtheit erfreut. Vielmehr geht es um angebliche missbräuchliche Abmahnungen, Kostenerstattungsforderungen und Vertragsstrafenforderungen wegen teils selbst provozierter unerbetenen Werbenachrichten sowie wegen zweifelhafter Wettbewerbsverstöße, an denen Rechtsanwalt S. wissentlich mitgewirkt haben soll. 

Die Pressestelle des Landgerichts Osnabrück teilte mit:

Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09.

In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten (e-card) oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails sollen sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen war. Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagte in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben. Der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. aus München soll mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert haben, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein sollen. Der Angeklagte Michael Burat soll außerdem einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben haben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.

Das Landgericht Osnabrück hat seit dem 17.02.2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Heute sind die letzten Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat beantragt, gegen Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Herr Burat hat bei den e-card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle sei er freizusprechen, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.

Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. soll nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgeurteilt werden. Der Anwalt hat in den e-card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Er selbst plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.

 

Share on Myspaceflodjis-web.deVZ Netzwerke

Diesen Artikel auf Ihrer Seite zitieren

Um einen Zitat-Link dieses Artikels zu erzeugen,
bitte nachfolgenden Text in Ihre Seite kopieren.




Preview :


Powered by QuoteThis © 2008
Kommentare (2)
1Mittwoch, den 08. Februar 2012 um 18:56 Uhr
drzt
Rechtsanwalt Bernhard S "plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren."

So ist das, wenn ein Rechtsanwalt wegen Straftaten verurteilt wird - in einem solchen Fall ist halt das Vertrauen in den Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege massiv erschüttert. Und auf wen kein Verlass ist, dem kann man denklogisch nicht das Vertrauen durch eine besondere berufsrechtliche Zulassung aussprechen.

Im konkreten Fall lässt sich die Chuzpe des vorbestraften Angeklagten Bernhard S. aber erst so richtig genießen, wenn man den Zeitablauf dieses Verfahrens ("e-cards") sowie der damaligen Angelegenheit "FTP-Welt" (näheres zum Beispiel bei Wikipedia) genauer zusammen betrachtet:

ab 2003: Straftaten FTP-Welt
2004-2005: Straftaten e-cards (mutmaßlich)
2005: Anklage FTP-Welt
2007: Verurteilung FTP-Welt
2009: Anklage e-cards
2012: Urteil e-cards erwartet

Fleißig, fleißig, anders kann man es nicht sagen...
2Mittwoch, den 08. Februar 2012 um 19:36 Uhr
Tilman
Bei S. wird es sicher SEHR interessant, weil er schon eine "Akte" hat. Bei B. erwarte ich Bewährung - wegen der langen Dauer des Verfahrens und weil er nicht vorbestraft ist. Interessant wären auch die weiteren Angeklagten.

Kommentar hinzufügen

Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse:
Kommentar:
  Sicherheitscode zur Prüfung. Nur Kleinschreibung. Keine Leerzeichen.
Sicherheitscode-Prüfung:

OLG Frankfurt: 2 X volle Packung für die Telefonjunkies von Burda, Sky & Co

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auf Antrag einer Mandantin der Kanzlei Richter Berlin mehreren Unternehmen der Burda-Gruppe und der Auftragskette für Telefonwerbung zugunsten des Fernsehdiensteanbieters Sky jeweils nebst Geschäftsführung künftige gegen die Mandantin gerichtete unerbetene wie anoynme Telefonwerbung sowie illegalen Datenhandel ...

Sonntag, 29. Januar 2012

LG Berlin: Gutscheingeber haftet wegen Telefonwerbung für Gewinnspieldienst unter Zugabe des Gutscheins

Das Landgericht Berlin hat in zweiter Instanz in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass auch ein Herausgeber von Tankgutscheinen für Gewinnspiel-Telefonspam haften kann, die in dem Telefonat beworben ...

Donnerstag, 24. März 2011

LG Coburg: Hartnäckige telefonische Kundennachbearbeitung durch Versandhaus unzulässig

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass Werbeanrufe nicht allein deshalb gerechtfertigt sind, weil mit dem angerufenen Verbraucher seit längerem eine Geschäftsbeziehung besteht....

Dienstag, 13. Januar 2009

OLG Stuttgart: Vertrag mit Callcenter zur Durchführung von Cold calls ist nichtig

Böse Überraschung für eine Callcenter-Betreiberin: Das Oberlandesgericht Stuttgart versagte ihr jegliche Ansprüche auf Leistung aus einem ...

Montag, 8. September 2008

BGH: Unerbetene Nachfragefaxe können Spam sein

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17.07.2008 entschieden, dass auch Faxanfragen grundsätzlich Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ...

Montag, 25. August 2008

AG Bonn: Diensteanbieter darf auf Auskunftsersuchen bei Rufnummernportierung nicht einfach schweigen

Das Amtsgericht Bonn hat am 08.05.2008 entschieden, dass ein Diensteanbieter, an den ein Auskunftsersuchen gem. § 13a UKlaG wegen unerwünschter Werbung gerichtet wurde, im Falle der Rufnummernportierung an einen anderen Netzbetreiber zumindest eine Negativauskunft erteilen ...

Dienstag, 13. Mai 2008

BGH: eBay haftet für Namensrechtsverletzung bei Identitätsklau nur im Rahmen des Zumutbaren

Der Bundesgerichtshof hat über die Frage der Haftung des Internet-Auktionsanbieters eBay auf Unterlassung nach Kenntnisnahme von der mißbräuchlichen Angabe falscher Personendaten im Rahmen der Account-Einrichtung entschieden....

Montag, 14. April 2008

BGH: Nur ausnahmsweise mutmaßliches Einverständnis in Telefonwerbung

+++ Pressemeldung des Bundesgerichtshof über neue Entscheidung zu Telefonwerbung +++ BGH bestätigt offfenbar restriktive Rechtsprechung +++...

Montag, 21. Januar 2008

BGH: Fax-Spam trotz zunehmender Verbreitung von Computerfaxen rechtswidrig

Verbreitung von PC-Faxen ändert nichts an der Rechtswidrigkeit von Faxspam +++ Ausuferungsgefahr bleibt, da durch PC-Faxe nicht nur Aussortierung, sondern auch Versendung von Spam erleichtert...

Mittwoch, 29. November 2006

Sie wollen etwas tun gegen Werbeterror? Unterstützen Sie den Antispam e. V.!