29.
Dez
2008

Abzocke durch Content Services

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Sämtliche Verbraucherzentralen, in Deutschland, Österreich und der Schweiz, warnen vor den dubiosen Internetseiten, die angeblich „nur“ Freie Software anbieten. Sie werden es hier vielleicht nicht glauben, Sie finden hier sogar freie Software, die sich dieses Firmen ganz einfach aus den Freewareseiten, die ja im ganzen Netz vertreten sind zusammen sammeln. Es können hier aber durchaus auch Shareware- und kommerzielle Software dabei sein, dass der unerfahrene User erst gar nicht bemerkt. Wie denn auch ? Es steht hier doch ganz deutlich „FREEWARE-PORTAL“ Auch in Österreich häufen sich bereits die Beschwerden um die Zwangsbeglückung von Abos um in etwa 50 bis 100.- Euro. MEGA – DOWNLOADS.NET und OPENDOWNLOAD sind hier nur ein ganz kleines Beispiel. Der ganze Witz beginnt damit, dass man einen Moment etwas nicht beachtet. Was irgendwo ganz klein am Rand des Bildschirms steht. In der Eile und der Gier nach kostenlosen Programmen nicht beachtet und schon sitzt man nach der Anmeldung und dem nachfolgenden Download in der Abofalle, die Ihnen in den ersten Tagen, meist eine Woche erst gar nicht auffallen wird. Sie haben ja ihr kostenloses Programm und somit ist die Sache für Sie so gut wie erledigt. Dem ist aber nicht so. Das werden Sie hier bald zu sehen bekommen wenn Sie Ihren E-Mail-Kasten öffnen. Eine herrliche Rechnung und gleich darunter eine Art Mahnung, sollten Sie die Rechnung bis zur Terminfälligkeit nicht zahlen. Schön, schaut tatsächlich aus, wie eine richtige Rechnung ist es auch. Sie können das Blatt wenden wie Sie wollen Rechnung bleibt Rechnung. Viele User sind jetzt verunsichert und zahlen, die nicht grade billigen Abotarife. Um 96 Euro kann ich mir heute für den Computer bereits ein TB – Festplatte kaufen. Wenn Sie nun bis tu dem angegebenen Zahlungstermin nicht bezahlen wird es haarig in ihrem Postfach: E-Mail um E-Mail wird kommen. Mahnungen, Drohungen mit weiteren Mahnungen und Rechtsanwälten, als auch dem Gericht, dass in einem solchen Fall auf österreichisch eine Mahnklage erlässt. Dies ist aber ein extremer Fall, zu den es in den wenigsten Fällen kommt, da diese netten Firmen genau wissen, dass sie sich hier in einer Grauzone befinden und kaum vor Gericht Recht bekommen würden mit diesen (... Moderator: Löschung wegen nicht nachgewiesenem strafrechtlichen Vorwurf) Methoden, Kunden zu bekommen und diese dann schamlos abzocken. Vor zwei Rechtsanwälten sollten Sie sich hier in Acht nehmen: OLAF TANK und KATJA GÜNTER Die sind praktisch Handlanger dieser dubiosen Firmen und versuchen bereits eingeschüchterte und genervte User doch zur Zahlung zu bewegen und das mit sehr dreisten Methoden. Da wird alles angewendet, was irgendwie nach juristischen Merkmalen aussehen könnte um an das Geld der User zu kommen. Juristik zieht bei verängstigten Usern und es sind dann mehrere tausend User, die schnell bezahlen um nicht in die Mühlen der Justiz zu kommen. Aber es gibt hier einen Weg der meist zum Erfolg führt: Ein Musterschreiben, an die vermeintliche Anwalt/Anwältin schicken. (... Moderator: Löschung Musterschreiben, da angreifbare Textpassagen enthalten) (... Moderator: Löschung wegen nicht nachgewiesener , potentiell geschäftsschädigender Tatsachenbehauptung). Dieses Schreiben kann man in etwas abgeänderter Form auch an einen Herrn Anwalt schicken. Meiner Meinung sind das genau diese Anwälte, die bei einer ordentlichen Verteidigung eines Mandanten so und so keine Chance haben. Auch für einen Widerspruch der Rechnung und des Vermeintlichen Vertrag gibt es hier gute Empfehlungen. Es nützt Ihnen aber überhaupt nichts, wenn Sie die drei berühmten Worte schreiben: „ICH ZAHLE NICHTS !!“ Das ist zuwenig. Sie müssen auch begründen warum Sie nicht zahlen. Und wenn Sie dies gut formulieren brauchen Sie auch vor Mahnungen und Drohungen kaum mehr Angst zu haben. „ICH VERZICHTE AUF MEIN WIDERUFSRECHT“ entspricht nicht dem deutschen Recht und ist demnach so gut wie Rechtsunwirksam, wenn man es natürlich weiß. Zu Verträgen und Abos kann man nicht gezwungen werden. Entweder ich will ein Abo, dann tue ich dies kund und unterschreibe einen ganz normalen Abovertrag, oder ich will das Abo nicht, dann verzichte ich auf den Vertrag und brauche auch nicht zu widerrufen, oder zu widersprechen. Am besten den Widerruf noch vor den Zahlungstermin abschicken. Gültig ist in dem Fall der Poststempel am Rückschein des eingeschriebenen Briefes. Ich habe mich hier ein wenig um Opendownload interessiert und bin draufgekommen, dass diese nette Firma nicht alleine darsteht. JUPITER HOUSE 5 bürgt hier für Qualität an sehr dubiosen Firmen. Alle die von Opendownload eine Rechnung bekommen haben werde Jupiter 5 irgendwo finden. Dort wird nicht nur CONTENT SERVICES angeführt, sondern noch 95 andere Seiten, die ziemlich nach dem selben Bestreben ahnungslose User mit Nutzlosabos zu beglücken. Sie werden auf dieser empfangenen Rechnung folgende Information lesen: Sie haben sich auf der Seite www.opendownload.de angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den Inhalten. Bei der Anmeldung haben Sie das komplette Formular ausgefüllt mit ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse. Des weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das Widerrufsrecht akzeptiert. Das ist aber kaum haltbar, da ich nach österreichen- und auch nach deutschen Recht sehr wohl ein Abo, dass ich nicht will kündigen kann. E-Mail: (... Moderator: Löschung E-Mail-Adresse aus Datenschutzgründen)
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