Doch damit nicht genug. Geht man direkt über die Startseite ist an derselben Stelle ein statisches Bild zu sehen. Deutlich lesbar und geradezu unübersehbar, denn nicht als Einzelbild innerhalb einer dynamischen Grafik, sondern als statische Grafik wird er angezeigt.
Das zielt wohl recht eindeutig auf Täuschung des Nutzers.
Hier ein Video:
Lightbox
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Firma Content Services Limited aus Mannheim (vertreten durch den Münchener Rechtsanwalt Syndikus und die anwaltliche Terminsvertreterin assistierend der Mitarbeiter Alexander J. Kleinjung) im Rahmen eines Klageverfahrens Screenshots der Startseite des Portals opendownload.de vorgelegt hatte, aus denen man angeblich ersehen könne, wie ein Nutzer so üblicherweise einen Anmeldevorgang vornehme. Eine Vielzahl an Mandanten hatten mir aber glaubhaft berichtet, keinerlei Kostenhinweis gesehen zu haben. Ich hatte daher in diesem Zusamenhang vor Gericht auch vorgetragen, dass üblicherweise - und so auch bei opendownload beobachtet - ein Abfangen der Nutzer über Google-Links erfolgt, die eben nicht mit der Startseite, sondern mit irgendwelchen anderen Seiten oder Unterseiten des Portals verknüpft sind. es wäre denkbar, dass der Fall theorie-test.com ein Erklärungsmuster auch dafür bietet, wie es bei opendownload wohl dazu kam, dass eine Vielzahl von Nutzern übereinstimmend berichtet haben, keinen Kostenhinweis und keinen Hinweis auf einen Widerrufsverzicht gesehen haben.Immerhin ist die Vorlage eines Screenshots der Seite mit Kostenhinweis dann nicht einmal strafbarer Prozessbetrug. Die Seite sah ja tatsächlich in einem bestimmten Zeitmoment so aus. Betreiber, die so agieren, machten sich dabei den Umstand zunutze, dass in einer nicht-multimedialen Gerichtsakte dynamische Inhalte wie animierte GIFS eben nur statisch darstellbar sind. Es bedarf schon einiger Mühen, ein Gericht, welches sich seine Meinung typischerweise aufgrund eines Screenshots bildet, davon zu überzeugen, dass so ein Screenshot über die tatsächliche Wahrnehmbarkeit eines Inhaltes beim täglichen Surfen - auch eines durchaus aufmerksamen Nutzers - herzlich wenig aussagt. Niemand muss nämlich fünf Sekunden oder zehn Minuten oder gar eine halbe Stunde warten, bis ein animiertes GIF einen Preishinweis offenbart. Schon gar nicht, wenn dieser nicht erläutert ist.
Mal sehen, ob diese Umstände endlich mal einer Staatsanwaltschaft genügen, erfolgreiche Ermittlungen gegen die Betreiber der Seite aufzunehmen.
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"Home-Seite" den Deutschen Reisepass als Abbildung. Der hinweis auf eine kostenpflichtige Nutzung war aber nicht zu sehen bzw. es war kein Animiertes hinweisschildchen aufzufinden. Als ich dann heute meine E-Mails kontrollierte sah ich im Posteingang eine Rechnung der Firma Cybertainment GmbH die sich auf 144 € beläuft. Folgedessen habe ich die o.g. Webseite wieder besucht und stellte fest, das am Deutschen Reisepass abbild ein hinweis auf 144 € kosten abgebildet war. Das ist blancke Abzocke und ich werde mich mit einem Anwalt der Verbraucherzentral in verbindung setzen.
Welche rechtlichen möglichkeiten stehen mir zur verfügung um diese Rechnung nicht zu zahlen ???