In der Vergangenheit hatten sich hunderte Personen an die Kanzlei Richter Berlin gewandt und um Beratung und Vertretung gegen Forderungen von Abofallenbetreiber gebeten. Bislang konnte man aufgrund der Erfahrung davon ausgehen, dass bei schlichtem Totstellen keine weiteren ernsthaften Schritte folgen würden. Dementsprechend hatten einige Mandanten auch diesen weg gewählt und auf eine Vertretung zur Forderungsabwehr verzichtet.
Im Falle der Übersendung eines Mahnbescheides durch ein Gericht liegt allerdings eine völlig neue Situation vor. Wird der in einem derartigen Mahnbescheid enthaltenen Forderung nicht binnen zwei Wochen gegenüber dem Gericht widersprochen, kann durch den Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Dieser wäre dann - weitere zwei Wochen nach dessen Zustellung - auch bei einer eigentlich vollommen unberechtigten Forderung unanfechtbare Grundlage einer Zwangsvollstreckung gegen die geprellten Internetnutzer.
Die Online Content Ltd. könnte so auch vollkommen unberechtigte Forderungen feststellen lassen.
Die Kanzlei Richter Berlin rät allen Betroffenen nach wie vor, keinesfalls auf als unberechtigt empfundene Forderungen zu zahlen, jedoch die eingehende Post besonders sorgfältig auf etwaige von einem Gericht stammende Schreiben zu prüfen und in Zweifelsfällen sofort Kontakt mit einem in der Materie erfahrenen Anwalt Ihres Vertrauens aufzunehmen.
Twitter
Myspace
Mister Wong
Del.icio.us
Googlize this

