20.
2009

LG Frankfurt: Anklage gegen Abofallenbetreiber nicht zugelassen

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Die 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hat mit Beschluss vom 05.03.2009 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Michael Burat, den ehemaligen Director der NetContent Ltd. nicht zugelassen.
Der Anklage lagen rund 1.000 Fälle zu Grunde, in denen Internetnutzer mit Forderungen auf angeblich geschlossenen Verträgen überzogen wurden, wobei die Vertragsanbahnung über Internetseiten erfolgte, auf denen die Preishinweise jeweils mehr oder weniger gut versteckt waren. Nach Eingabe seiner Kontaktdaten erhielt der betroffene Internetnutzer eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abonnement zur Seitennutzung.
Die Strafkammer begründete die Zurückweisung der Anklage wegen erwerbsmäßigen Betruges gegen Michael Burat damit, dass in der Seitengestaltung keine Täuschungsabsicht zu erkennen sei,
„da die genannten Websites jeweils die Kostenpflichtigkeit – in welcher Form auch immer – anführen“
Zu den von der NetContent Ltd. betriebenen Seiten zählten unter anderem die Webseiten routenplaner-server.com, vorlagen-archiv.com, sudoku-welt.com.
Die Strafkammer äußerte die Auffassung, dass ein Internetnutzer jedenfalls dann, wenn er aufgefordert werde, seine persönlichen Daten, insbesondere seine Postadresse zu interlassen, größere Sorgfalt walten lassen müsse, als wenn er lediglich surfe.
Auch die Tatsache, dass der Internetnutzer den Sternchentext nur durch scrollen erreichen könne, genüge für die Annahme einer strafrechtlich relevanten Täuschungsabsicht allein nicht. Es sei dem Internetnutzer durchaus möglich, den Sternchentext zu erreichen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Quelle: Artikel "Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab" auf heise.de

KommentarDie Entscheidung ist ärgerlich und zeigt, dass ganz offensichtlich die derzeitige Rechtslage in strafrechtlicher Hinsicht nicht so gestaltet ist, dass strafwürdiges Verhalten sicher von den entsprechenden Straftatbeständen erfasst wird. Allerdings besteht für Panik auch keinerlei Grund. Zum einen kann die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt durchaus noch revidiert werden. Zum anderen sagt die hier allein gegenständliche strafrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nichts über die Frage aus, ob die angeblich geschlossenen Abofallen-Verträge zivilrechtlich wirksam sind, ob sie anfechtbar sind bzw. ob die Betroffenen sonstige Rechte gegen die angeblichen Forderungen geltend machen können. Weiterhin gilt die Divise: Keinesfalls auf als unberechtigt empfundene Forderungen zahlen, nicht mit den Abofallenbetreibern Kontakt aufnehmen, ohne dass man genau weiß, was man tut und sich im Zweifel jedenfalls von einem Rechtsanwalt oder von den Verbraucherzentralen beraten lassen.
Neuerdings gilt zudem der dringende Rat: Prüfen Sie Ihre Post auf Mahn-/bzw. Vollstreckungsbescheide. Haben Sie einen solchen Bescheid von einem deutschen Gericht, so nehmen Sie bitte kurzfristig Kontakt mit einer kompetenten, zur Rechtsberatung befugten Person auf, um die Forderung abzuwehren. Spätestens ab diesem Zeitpunkt droht tatsächlich, dass – selbst eine in der Sache vollkommen unberechtigte – Forderung bestandskräftig werden könnte, wenn sie nicht oder falsch reagieren.
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Kommentare (2)
1Mittwoch, den 29. April 2009 um 09:34 Uhr
Dennis

Bei Handyverträgen mit "Handy für 0 EUR*" lest ihr doch auch alle das Kleingedruckte! Und wer dann einfach noch hier nix dir nix seine pers. Daten auf ner Webseite einfach so eingibt ohne AGB zu lesen, hallo? Leute lernt mal das dass Internet kein Kindergeburtstag ist, sondern genauso Rechtsgültig wie alles andere auch! Vorher lesen und nicht nachher jammern! PS: Nein, ich betreibe keine "Abo-Fallen" und hab leider selber schon den Fehler gemacht, nicht gelesen zu haben... :-)
2Mittwoch, den 11. November 2009 um 08:09 Uhr
Prosecutor
Die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Frankfurt liegt dem OLG Frankfurt vor. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das OLG Frankfurt anders entscheiden, zumal der Zivilsenat desselben Gerichts bereits entsprechend entschieden hat. Ferner haben in den ähnlich gelagerten Offertenbetrugsfällen sowohl das OLG Frankfurt als auch der BGH den Betrugstatbestand bejaht. Die Abofallen-Abzocker werden sich bald warm anziehen müssen...

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