Lexikon des Gewinnspielgeflechts
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Sperrliste |
Als Sperrliste wird eine Liste mit nicht zu nutzenden Datensätzen (Negativliste) genannt, die lediglich dazu da ist, bei Abgleich mit einer weiteren Liste (Positivliste) die Nichtnutzung von in der Positivliste befindlichen Datensätzen sicherzustellen. Der Abgleich beider Listen wird auch Listwashing genannt, da die Positivliste durch Abgleich mit der Negativliste ( Sperrliste) quasi "gewaschen" wird. Sperrliste wird im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Callcentern insbesondere eine Liste genannt, die nicht anzurufende Personen bzw. deren Telefonnummern enthält. Die Führung von Sperrlisten allein gilt in Deutschland als nicht hinreichende Maßnahme, um rechtskonforme Werbung per Telefon und elektronischen Nachrichten (z. B. E-Mail) sicherzustellen, unter anderem, weil hierdurch jedenfalls eine erstmalige Kontaktaufnahme zu Personen, die der Werbung nicht ausdrücklich widersprochen haben und sich also nicht in derartigen Liste befinden können, nicht verhindert werden kann, obwohl solche Werbung rechtswidrig ist. |

