Eine 47jährige Frau wurde am 22.08.2008 wegen leichtfertiger Geldwäsche durch das Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Sie hatte auf ein per E-Mail zugesandtes "Jobangebot" hin für eine angebliche Firma rund 16.000 EUR über ihr Konto in die Ukraine transferiert und hatte hierfür eine Provision kassiert. Die nach eigenen Angaben selbst in finanziellen Schwierigkeiten steckende Frau beteuerte dem Gericht gegenüber, nicht gewusst zu haben, dass sie sich strafbar machen könnte. Das Gericht hielt ihr jedoch vor, sie hätte Verdacht schöpfen müssen, weil die E-Mail in schlechtem deutsch verfasst worden war und die Frau darin auch zur Steuerhinterziehung aufgefordert worden war.
Quelle: Artikel "AG Gießen verurteilt Finanzagentin zur Geldstrafe" auf wortfilter.de
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