Ein 21-Jähriger Angeklagter erhielt eine 14-monatige Jugendstrafe auf Bewährung. Die fünf Personen waren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges in 38 Fällen angeklagt, wobei der Tatvorwurf der Bandenbildung nicht nachgewiesen werden konnte.
Der Schaden nur der einwandfrei nachzuweisenden Taten betrug nach Angaben der Staatsanwaltschaft 154.000 Euro. Das Gericht ging von weiteren Hintermännern aus; die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.
Quelle:
Artikel "Haftstrafen im Bonner Phishing-Prozess" vom 04.09.2008 auf heise.de
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