Bundesarbeitsgericht setzt Arbeitgebern Grenzen für Videoüberwachung
Dienstag, 04. November 2008 um 11:56 Uhr
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zwar grundsätzlich Videoüberwachungsmaßnahmen im Innen- wie im Außenbereich des Betriebs geregelt werden dürfen. Jedoch müssen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen durch räumliche und zeitliche Beschränkungen der Maßnahmen auf das Notwenidge gesichert werden und keinesfalls durch die Hintertür eine dauerhafte flächendeckende Überwachung eingeführt werden.
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