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Wirtschaftsministerium: Missbräuchliche Handyortung von Privatpersonen soll erschwert werden

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Nach einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums plant die Regierung die Verschärfung der Regelungen zur Zulässigkeit von Handyortungsdiensten.

Staatssekretär Dr. Bernd Pfaffenbach:

"Wir werden im Rahmen der laufenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes eine Regelung vorschlagen, wonach die Ortung eines Mobiltelefons nur möglich ist, wenn sicher gestellt ist, dass wirklich der Inhaber des Telefons ausdrücklich und nachvollziehbar eingewilligt hat. Eine bloße Sms, bei der nicht sicher ist, ob sie tatsächlich vom Inhaber des Mobiltelefons stammt, ist nicht ausreichend."

Nach derzeitiger Rechtslage kann eine Einwilligung von jedem, der auch nur kurzzeitig im Besitz des Mobiltelefons ist, mit einer einmaligen SMS erteilt werden. Eine Information darüber, dass das Mobiltelefon für die Ortung freigegeben ist oder eine Meldung über die Anzahl vergangener Ortungen muss nicht versandt werden. Hier soll es künftig bindende Vorschriften geben, um Datenmissbrauch zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 12.09.2008

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