08.
Feb
2012

StA Frankfurt: Donnerschlag im Schweinestall

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in einer bisher wohl beispiellosen internationalen Großaktion einen womöglich entscheidenden Schlag gegen das organisierte Verbrechen im Zusammenhang mit betrügerischen Gewinnspieldiensten geführt. Im Rahmen der Razzien, an denen 1000 Polizeibeamte und 10 Staatsanwälte beteiligt waren und in denen 55 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt sowie 8 Personen verhaftet wurden, sind offenbar zentrale Köpfe der so genannten Gewinnspielmafia vorläufig aus dem Verkehr gezogen worden. 

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte in einer Presseerklärung vom 07.02.2012 mit:

In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen der Polizei in Frankfurt/M heute insgesamt  55 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und im Wege der Rechtshilfe zeitgleich weitere 4 Beschlüsse in der Schweiz und 5 Beschlüsse in Österreich vollstreckt.

Das Verfahren richtet  sich derzeit gegen insgesamt 14 Beschuldigte im Alter von 26 bis 58 Jahren. 8 Personen, darunter der mutmaßliche Kopf der Bande, seine „rechte Hand“ sowie der Geschäftsführer der Firma Telomax GmbH wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen und werden dem Haftrichter vorgeführt. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial in den Durchsuchungsobjekten sichergestellt.

Die Beschuldigten sollen sich eine neu ins Telekommunikationsgesetz eingefügte Vorschrift zunutze gemacht haben, wonach sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung vom Netzbetreiber eingezogen werden können. Der Forderung muss eine Dienstleistung zugrunde liegen, bei der die Vertragspartner im Rahmen einer Telefonverbindung einen Berechtigungscode vereinbart haben.  Der mutmaßliche 31-jährige Kopf der Bande hat offensichtlich erkannt, dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteneinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist und Betroffene somit bei der ausgewiesenen „Mehrwertdienstleistung“ nicht ohne weiteres an einen unberechtigten Forderungseinzug denken. Zudem werde eine Vielzahl von Telefonkunden mangels entsprechender Prüfung der Telefonrechnung den Einzug der unberechtigten Forderung nicht bemerken.  Spätestens ab 22.7.2010 sollen die Beschuldigten diesen Plan umgesetzt haben. Es wurden Datensätze zumeist älterer Personen erworben. Diese Personen wurden aus Call-Centern in Pristina/Kosovo und Sofia/Bulgarien  angerufen z.B. mit der Behauptung, sie hätten einen Kosmetikgutschein über 100 € gewonnen. Um angeblich die persönlichen Daten und die Lieferdaten zum Zwecke der Zustellung des Gewinns abzugleichen, wurde gebeten, einer Aufzeichnung des folgenden Gesprächs zuzustimmen. In diesem Gespräch sollen die Teilnehmer dann durch irreführende und manipulative Gesprächsführung dazu gebracht worden sein, verschiedene Fragen mit „ja“ zu beantworten. Diese bewusst selektive Aufzeichnung des Gesprächs sollte den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Eintragung in über 200 Gewinnspiele mit angeblich monatlichen Gewinnchancen bis zu einer Million Euro zum wöchentlichen Abonnementpreis von 9,90 € nach außen hin dokumentieren. Bei diesem Gespräch wurde den Kunden auch der Berechtigungscode genannt, um die Voraussetzungen für den Forderungseinzug nach dem Telekommunikationsgesetz zu erfüllen. Nach dem Telefonat wurde über eine weitere Firma, den sog. Carrier,  das Inkasso über den Telefondienstleister vorgenommen.  Der 31-jährige Beschuldigte soll nicht nur die Einrichtung der Call-Center initiiert haben sondern auch die Firma Telomax GmbH als Carrier eingebunden haben, die einen sog. Fakturierungs- und Inkassierungsvertrag mit den Netzbetreibern hatte. Der ebenfalls beschuldigte Geschäftsführer dieser Firma soll in den Tatplan eingeweiht gewesen sein. Die Anbieterfirmen für den angeblichen Gewinneintragungsdienst und somit die vermeintlichen Inhaber der eingezogenen Forderungen waren Firmen auf den British Virgin Islands und in den USA. Wenn also ein Kunde die angebliche Mehrwertdienstleistung hinterfragen wollte, wurde er vom Netzbetreiber an den Carrier Telomax verwiesen, der wiederum an die im Ausland ansässige Firma weiter verwies, was den Geschädigten die Reklamation unmöglich machte.

Insgesamt soll die Firma Telomax auf diese Weise bereits mindestens 1,623 Millionen Euro vereinnahmt haben; weitere 810.000,- €, die von der Firma Telomax beansprucht werden, wurden mittlerweile von der Telekom aufgrund von Auszahlungsverboten der Bundesnetzagentur auf ein Notaranderkonto einbezahlt. Etwa die Hälfte des an die Firma Telomax gezahlten Geldes soll an den 31-jährigen mutmaßlichen Kopf der Bande geflossen sein. Gegen ihn und den Geschäftsführer der Telomax wurden dingliche Arreste in Höhe von 1,6 Millionen € ausgebracht.

In einer weiteren Tatvariante wurden Personen angerufen und ihnen Benzingutscheine im Wert von 10 € aus einer angeblichen Verlosung in Aussicht gestellt. Um den Gewinn abzurufen, sollten sie eine 0800er Nummer anrufen. Dort lief ein Band, das in schneller Sprechfolge das Gewinnspiel anbot und die Anrufer animierte, die Ziffern 1 und 9 zu wählen, wodurch sie, ohne dies zu erkennen, ihre Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit einem Gewinnspieleintragungsdienst gaben.  Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist derzeit von mindestens 100.000 geschädigten Personen in Deutschland auszugehen.  Bei den heutigen Durchsuchungen waren ca. 1000 Polizeibeamte und 10 Staatsanwälte im Einsatz, der sich dank der hervorragenden Vorarbeit der Frankfurter Polizei ausgesprochen erfolgreich gestaltete.

Die Aktion steht also insbesondere im Zusammenhang mit den unerbetenen Werbeanrufen für angeblich kostenlose Kosemetik- bzw. Benzingutscheine, auf die hin die berüchtigte Telomax GmbH über Telefonrechnungen monatlich Kleinbeträge abbuchte.


KommentarDen Hinweisen der Staatsanwaltschaft Frankfurt nach zu urteilen dürfte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einer der großen Hintermänner des Gewinnspielgeflechts, der 31 jährige Faustus E. unter den in gewahrsam genommenen Personen befinden. Hierfür spricht neben der Altersangabe insbesondere auch die Angabe zu eingerichteten Callcentern in Prishtina.

Faustus E. werden seit längerem zweifelhafte Geschäftspraktiken nachgesagt. Völlig unbeeindruckt

"If you want to be successful, it's hard to be everybody's darling."

führte er offenbar seine Geschäfte weiter, gerierte sich öffentlich als angeblicher "business angel", "Investor", gar als großzügiger Spender, zeigte sich aber gegen öffentliche Kritik überaus empfindlich. Unter der Überschrift "Faustus E(...) Spendenorganisationen" führte der mutmaßliche Abzockkönig auf seiner Webseite "SOS-Kinderdörfer", "Unicef" und "Welthungerhilfe auf und garnierte das Ganze dann mit dem scheinheiligen Motto:

Machen Sie es wie Faustus E(...) und helfen Sie mit Spenden.

Den Experten des Antispam e.V. liegen seit längerem Hinweise vor, wonach die steuernde Hand von nach Deutschland illegal telefonierenden Gewinnspielcallcentern insbesondere in Prishtina dem einschlägig berüchtigten Faustus E. gehörte. Im Zusammenhang mit dort ansässigen Callcentern hatte die Kanzlei Richter Berlin vor einiger Zeit einen Leserbrief eines angeblichen Callcenteragenten aus Prishtina publiziert.

Gerüchten im Internet zufolge sollen die dortigen Aktivitäten unter dem Schutz der lokalen Mafia stehen.

Weiteren, aktuellen Gerüchten zufolge sollen sich weitere Callcenter im Steuerungsbereich dieser Person in Istanbul befinden und im Zusammenhang mit betrügerischen Gewinnversprechen-Anrufen nach Deutschland hinein stehen, bei denen unter dem Vorwand von angeblich gewonnenen Werten in mutmaßlich betrügerischer Weise Vorschüsse vereinnahmt werden.

Weiterhin bestehen klare Hinweise darauf, dass die Großaktion einen weiteren Interessanten Aspekt aufweisen könnte. So könnte sich Faustus E. womöglich mit sehr mächtigen Gegnern angelegt haben. Im Zusammenhang mit einigen der Anrufe sollen nicht nur - wie üblich - irgendwelche falschen Identitätsangaben zum anrufenden Unternehmen gemacht worden sein. Vielmehr soll angegeben worden sein, man rufe im Auftrag von O. an, eines Unternehmens aus Wyoming, dass sich - wohl kaum zufällig - ausgesprochen wie der Name eines großen norddeutschen Versandhandelskonzerns anhört. Diesbezüglich könnte sich möglicherweise die Rechtsabteilung des Versandhandelsgroßkonzerns bei den Strafverfolgern für energische Ermittlungen eingesetzt haben. Entsprechende Absichtsbekundungen aus dem Konzern, sich gegen die Rufschädigung zur Wehr zu setzen, wurden hier vor einger Zeit bekannt.

Was die Telomax GmbH anbelangt, an der sich diverse Medien monatelang abwarbeiteten: Eine Gesellschaft dieses Namens wurde längere Zeit - jedenfalls formal - geführt von dem hier anhand diverser indizien eher als kleiner Handlanger eingeschätzten - Christian Ohme (Rüsselsheim) über den die Kanzlei Richter Berlin ebenfalls mehrfach berichtet hatte (siehe hier und hier). Ob gegen Christian Ohme strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden oder wurden bzw. ob gegen ihn im Rahmen der oben benannten Taten ermittelt wurde oder wird, ist aber nicht bekannt. 

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Kommentare (5)
1Donnerstag, den 09. Februar 2012 um 08:21 Uhr
rura
Ein Tag zum Feiern. Soviele positive Nachrichten wie seit Anfang des Jahres gab es lange nicht. Hoffen wir, dass es so weitergeht, es gibt noch viel zu tun, vor allem bei der Ingolstädter Adressbuch Bande: Dr.PeterN. sitzt seit 18.3.11 in Ordnungshaft wegen Title und Meta Tags!
2Donnerstag, den 09. Februar 2012 um 12:01 Uhr
Sven Arnold
Ist die Überschrift und der Begriff "Scheinestall" eine gelungende gewollte, oder eine gelungende unbewusste Anspielung auf den Nachnamen des Beschuldigten? :D

Ob die Verhaftung allerdings ein Erfolg ist, sei dahin gestellt, denn wie viel hundertausende Schädigungen, Wut, Kummer und Belästigungen durch automatisierte Anrufe (z.B. für Nachbarschaftspost.com) hätte die Justiz verhindern können, wenn sie bereits bei den unzähligen vorherigen Machenschaften durchgegriffen hätte!?
3Donnerstag, den 09. Februar 2012 um 20:06 Uhr
RA Richter
@Sven Arnold
Ach, mit den Überschriften, wer weiß das immer schon so genau, weshalb die einem einfallen ... :-)
4Samstag, den 11. Februar 2012 um 00:36 Uhr
Hans Fertig
Lieber Kollege Richter, ich bin zugegebener Weise ein wenig entsetzt über Ihren Bericht. Wollen Sie sich wirklich mit einigen sogenannten "Verbraucherschützern" auf eine Ebene stellen, bitteschön. Allerdings gilt in diesem Staat zum einen die Unschuldsvermutun, solange jemand nicht rechtskräftig verurteilt wurde, zum anderen veröffentlichen Sie hier unbestätigte Vermutungen.

Leider zeigt dies deutlich, was von Ihnen als Organ der Rechtspflege zu halten ist. Es tut mir leid das zu sagen, aber dieser Artikel widert mich an. Eines hoffe ich jedoch, sollte Ihre Vermutung falsch sein oder sollte der betreffende Herr letztendich nicht verurteilt werden, dass dieser Ihnen dann mit aller Macht in den Allerwertesten tritt.
5Samstag, den 11. Februar 2012 um 17:17 Uhr
RA Richter
@Hans Fertig:

Ihr Entsetzen ehrt mich außerordentlich. Wen sie auch immer mit "sogenannten Verbraucherschützer" meinen und was die Ihrer Meinung nach treiben, weiß ich nicht und es ist mir auch völlig gleichgültig. So gleichgültig, wie einigen Leuten des deutschen Justizapparates ganz offenbar die Opfer derartiger Machenschaften sind. Anders ist es nämlich nicht zu erklären, dass eine Bande von herumlungernden, im ergaunerten Luxus schwelgenden Strauchdieben so lange weitgehend ungestört operieren und alte Leute wie die Weihnachtsgänse ausnehmen darf. Tausende Leute freuen sich jedenfalls darüber, dass gegen diese Landplage endlich mal staatliche Gegenwehr zu verzeichnen ist.

Die Unschuldsvermutung ist nirgends infrage gestellt. Ich weiß sehr genau, wie wichtig diese ist und käme nicht auf die Idee, diese anzuzweifeln. Nicht hier und nicht anderswo. Falls Sie "mutmaßlich" etc. nicht gelesen haben, besorgen Sie sich doch Bitte eine Brille. Falls Sie den Sinngehalt nicht verstehen, kann ich leider auch nichts für Sie tun. Im übrigen wurde hier niemand namentlich identifiziert, der als Beschuldigter von strafrechtlichen Ermittlungen erwähnt wurde odfer auch nur hier bekannt ist. Das steht ausdrücklich im Artikel.

Daneben sind Vermutungen deutlich als solche gekennzeichnet, beziehen sich nicht auf konkret namentlich identifizierte Personen und für diese Vermutungen habe ich jeweils tatsächliche Anknüpfungspunkte. Ob Sie das glauben oder nicht, ist mir völlig gleichgültig.

Das insbesondere diverse Abzocker, Dauerrechtsbrecher und Serienbetrüger über eine ausgeprägte Persönlichkeitsrechtssensibiliät verfügen ist mir hinlänglich bekannt. Schlechte Presse stört halt auf Dauer das Abzockgeschäft. Wer das presserechtlich austesten will, mag gern kommen.

Mit Ihren gewalttätigen Wünschen zeigen Sie im übrigen recht deutlich, was von Ihrem scheinheilig-freiheitlichen Eintreten für die Unschuldsvermutung ganz offensichtlich zu halten ist.

Und solange Sie erbärmlicherweise auch noch zu feige sind, hier Ihren Echtnamen hinzuschreiben, behalten Sie doch netterweise das "Lieber Herr Kollege" für sich.

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