09.
2010

Gewinnspielmafia: Haspa zahlt Inge M. rund 14.000 EUR zurück

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Der Fall machte betroffen: Inge M. aus Hamburg - Sat.1 Akte 20.10 berichtete - war seit über 1 1/2 Jahren einer Flut von Lastschriften diverser Gewinnspielbetrüger ausgesetzt und wußte sich nicht mehr zu helfen. Sie kann jetzt aufatmen - das Geld ist zum allergrößten Teil wieder auf ihrem Konto.

Sie riefen an und gaben sich verständnisvoll. Ob sie denn nicht das angeblich laufende Gewinnspiel endlich kündigen wolle, wurde Inge M. gefragt. Das wollte sie, endlich Schluss mit den Gewinnspielanrufen, mit denen sie ständig gepiesackt wurde. Doch das vermeintliche Verständnis der Callcenteragenten war - fiese Heuchelei und bei der vermeintlichen Kündigung handelte es sich nur um die so genannte Kündigungsmasche - einen von mehreren Tricks, arglose Bürger dazu zu bringen, ihre Kontodaten preiszugeben. Mit den Kontodaten im Besitz der Anrufer begann stets ein neuer Raubzug auf das Konto der Inge M. Die Plünderung durch mehrere dutzend Firmen dauerte fast zwei Jahre. Am Ende Resignation, Scham und ein katastrophales Ergebnis: Sage und schreibe über 14.000 Euro hatten die kriminellen Betrügerbanden der über 80 jährigen Dame abgejagt.

Von ihrer Bank, der Hamburger Sparkasse (Haspa) konnte die langjährige Kundin leider keinerlei Hilfe erwarten. So wandte sie sich an die Redaktion Akte 20.10. Auf deren Rat folgte Inge M. und ein Zeuge genau den Ratschlägen, die die Kanzlei Richter Berlin zur Frage der nachträglichen Beweissicherung in Fällen von Gewinnspielbetrug veröffentlichte. Sie wurde dabei vom Akte-TV-Team begleitet. So konnte letztlich der Nachweis erbracht werden, dass der betagten Dame in ihrer Bankfiliale schon mehrfach das Märchen von der 6-Wochen-Frist erzählt, sie also zur Frage der Rückbuchbarkeit von Lastschriften ohne wirksame Lastschriftermächtigungserklärung grob falsch beraten worden war.

Nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin kündigte die HaSpa zunächst an, die Frage des Bestehens wirksamer Lastschriften erneut zu prüfen und hierzu Kontakt mit den Banken aufzunehmen, bei denen die Lastschrifteinreicher ihre Räuberkonten führen. Aber oh Wunder: Der Kaiser war ja nackt! Wohl kein einziger der Gewinnspielmafioso wagte es, den von der Haspa angeforderten Rücklastschriften zu widersprechen.

Auf glasklare Ankündigung der Kanzlei Richter Berlin gegenüber der HaSpa, im Falle einer Nichteinhaltung der gesetzten Nachfrist Frau Inge M. dringend zur sofortigen Klageerhebung zu raten, buchte die HaSpa (zusätzlich zu zuvor schon zurückgezahlten rund 1.500 EUR) recht fix fast den gesamten Restbetrag von 12.500 zurück. Obendrein verzichtete sie auch schnell noch auf den zuvor ausdrücklich aufgestellten Vorbehalt späterer Rückbuchung des Geldes für den Fall, dass doch noch jemand eine Lastschrifterklärung "vorlegt".
KommentarDas ging aber auf einmal fix. Erst die Rentnerin hochnäsig wieder nach Hause schicken, aber bei Einschaltung eines Anwaltes das Geld plötzlich sozusagen am liebsten noch im golddurchwirkten Säckchen zu ihrer ausgeraubten Kundin nach Hause bringen wollen. Selten hab ich jemanden gesehen, der so besorgt war vor einem etwaigen Musterprozeß. Da könnte ja sonst (fast) jeder kommen ... In der Tat, es gibt offenbar tausende Opfer mit hohen Schadenssummen!

Aber auch den - letztlich doch einsichtigen - Bankern aus Hamburg war wohl inzwischen gedämmert, dass die Wahrscheinlichkeit, zu den insgesamt sicher hunderttausenden von Gewinnspiellastschriften von den Lastschrifteinreichern jemals eine Lastschrifterklärung "vorgelegt" zu bekommen, extrem gering ist. Dazu müssten diese nämlich das aufgeben müssen, was dieses lichtscheue Gesindel am meisten schätzt: Den Schleier um die genaue Identität der vermeintlichen Anspruchsinhaber und Auftraggeber der Anrufe. Dies aber ist die Achillessehne der Gauner und der Trumpf in der Hand aller Geschädigten und der sollten unbedingt fachgerecht genutzt werden. Wer hier einen Fehler macht, verspielt seine vielleicht einzige Chance, sein Geld wiederzubekommen. Deshalb mein dringender Rat: Im Zweifel erst beraten lassen, dann irgendwelche weiteren Schritte.

Dieser Weg scheint mir der einzig richtige. Auch wenn - dies soll nicht verschwiegen werden - mich zwischenzeitlich auch Bankangestellte angeschrieben und um interne juristische Argumentationshilfe gegenüber ihren Vorgesetzten zugunsten ihrer Kunden gebeten hatten. Was diese ehrlich besorgten Bankangestellten offenbar nicht wissen, worauf aber interne Berichte deutlich hinweisen: Die Damen und Herren Vorgesetzten in den Vorstandsetagen ihrer Arbeitgeber wissen in der Regel recht genau Bescheid wissen über die Rechtslage. Diese ist nur eben dummerweise auch ein erhebliches Bilanzrisiko. Also versucht man dort wohl, die Angelegenheit möglichst geräuschlos zu behandeln. Bankenkrise, Imageschaden - war da was? Dieser Bankangestellten einen Rat zu geben, stellt mich vor erhebliche Probleme, müsste ich doch ihrer Kundin letztlich raten, ebendiese nette Bankmitarbeiterin letztlich mit der von mir empfohlenen nachträglichen Beweissicherungsmethode "aufs Kreuz zu legen", um die Chance auf die Rückforderung der Gelder zu wahren. Jedenfalls scheint mir klar: Eine wirklich unabhängige Beratung kann es bei einer Banken einfach nicht geben, weil diese zwangsläufig und strukturell eben einfach auch andere Interessen verfolgen, als ihre Kunden. Guten Willen der ehrlichen und um Service und freundliche Hilfe bemühten Bankangestellten hin oder her.  Hier heißt es leider letztlich für die Geschädigten: Ich oder die.

Die Wut der vielen, scheinbar so wenig wehrhaften Lastschriftopfer und vieler, die diese Berichte hören und lesen, wächst offenbar und sie findet Ausdruck in zahlreichen Zuschauermeldungen bei Akte 20.10 wie auch anderen TV-Magazinen. An dieser Stelle meinen ausdrücklichen Respekt an Ulrich Meier, Marc Rosenthal und das Akte-Team. Sie blieben nach der ersten Sendung zum Thema überaus hartnäckig an der Sache dran sind und helfen so mit, das Märchen von der 6-Wochen-Frist vor einer breiteren Öffentlichkeit zu entlarven. In dieser Konsequenz habe ich das bei keinem anderen Magazin erlebt, obwohl die Brisanz des Themas und die Dimension der Schäden eigentlich auf der Hand liegen.

Vor allem aber ist hier die Rolle des hilfreichen Nachbarn Bernd Sch. hervorzuheben. Dieser hatte sich zusammen mit Inge M.s Tochter aufopferungsvoll um Inge M. und ihr Problem gekümmert, die umfangreichen Daten aufbereitet und ihr letztlich den Weg zu fachkundiger Hilfe gewiesen. Ich hoffe, möglichst viele Opfern haben das Glück, solche tollen Helfer an ihrer Seite zu wissen. Hoffentlich fragen möglichst viele Kinder, Freunde, Nachbarn, Bekannte mal ganz vorsichtig bei ihren betagten Eltern oder Nachbarn usw. an, ob es vielleicht irgendwelche Probleme mit Gewinnspielanrufern oder gar unberechtigten Lastschriften gibt und ob gegebenenfalls Hilfe benötigt wird. Bevor es vielleicht wirklich irgendwann zu spät ist, eingetretene Schäden zu beseitigen.

Mein ganz persönlicher Dank aber auch an mareike26 von Antispam. Sie erst hatte mich in ihrer liebenswürdig-nervenden Art dazu gebracht, mich mal näher mit der komplizierten Materie rund um das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2000 (XI ZR 258/99) zu beschäftigen und das Ganze dann auch gezielt publik zu machen, als klar war, dass da ein regelrechter Skandal mit einer Vielzahl weitgehend hilfloser Betroffener lauert. Aus Gesprächen mit Kollegen weiß ich übrigens, dass auch viele Anwaltskollegen den Bankentrick mit der Argumentation rund um die 6-Wochen-Frist nicht durchschaut haben. Die wenigsten Anwälte - so auch ich - beschäftigen sich normalerweise tagtäglich mit den Tiefen des Lastschriftrechts. Die Betrugsopfer, für die die besorgte Nachfrage ihrer Nächsten nach ungewöhnlichen Kontobewegungen noch nicht zu spät kommen wird, sollten es also auch Mareike von Antispam danken. Sie ist eine von vielen, vielen ehrenamtlichen Helfern, die tagtäglich im Forum des Antispam e. V. versuchen, sich dreisten Spammern, fiesen Abzockern und teils auch echten Betrügern entgegenzustellen. Falls jemand die Arbeit dieses gemeinnützigen Verbraucherschutzvereins unterstützen möchte - diese klasse Truppe hat's nun wirklich verdient!

Stattdessen hätte ich mir von ganz anderen deutlich mehr erwartet. Von denen nämlich, die eigentlich für sowas zuständig sein sollten. Wo eigentlich sind sie denn, die Verbraucherzentralen? Muss ich da bei einigen Landesverbänden ein peinlich berührtes Schweigen vernehmen? Jahrelang haben einige mancherorts offensichtlich selbst die Opfer fehlberaten. Ein einziges Trauerspiel. Aber dazu mehr demnächst an dieser Stelle. 
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