Gewinnspiele

Die Kanzlei Richter Berlin empfiehlt: Vorgehen für Opfer von massenhaftem Lastschriftbetrug:
1. Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Rechnungen Mahnungen, Inkassobüro- oder Anwaltsschreiben verrückt machen.
2. Nehmen Sie vor einer fachkundigen Beratung keinerlei (weiteren) Kontakt mit dem Gegner auf! Keine Verhandlungen, keine Ratenzahlungsvereinbarungen, keinen Vergleich, auch keine Widerrufserklärungen auf eigene Faust! Jede unbedachte Äußerung kann Ihre Chancen auf Verteidigung gegen Forderung bzw. auf Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Geldern unter Umständen unrettbar zunichte machen. Die häufig ausgesprochenen Pauschalempfehlungen in Kurzberatungsterminen entsprechen meist nicht dem besten Weg. Insbesondere der pauschale Rat, einfach Widerspruchsschreiben zu versenden ist in Fällen von unberechtigten Abbuchungen von Gewinnspielanrufern praktisch immer: Falsch! Prüfen Sie im Zweifel, ob Sie sich wirklich einen fachkundigen Berater ausgesucht haben, der sich die notwendige Zeit nimmt und Ihren Fall wirklich genau untersucht hat.
3. Sammeln Sie sorgfältig alle Unterlagen und prüfen Sie, ob Sie alle wichtige Unterlagen in Ihrem Besitz haben und die Beweislage bereits hinreichend gesichert ist. Beachten Sie hierzu diese Hinweise. Sortieren Sie diese bei größerem Umfang bitte datumsmäßig vor. Im Zweifel, d. h. wenn Sie unsicher sind, bitte gemäß Punkt 4. verfahren.
4. Holen Sie spätestens nach einem Testgespräch in Ihrer Bank gemäß den Hinweisen unter Punkt 4. umgehend eine qualifizierte Beratung bei einem Anwalt Ihres Vertrauens mit Erfahrung im Bereich belästigender Gewinnspielanrufe bzw. im Bankrecht ein!

