Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung einer Klägerin Entschädigung und Schadensersatz für geschlechtsspezifische Diskriminierung im Rahmen einer Beförderungsentscheidung zugesprochen.
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf ein statistisches Gutachten. Die Tatsache, dass sämtliche Führungspositionen im Unternehmen ausschließlich durch männliche Mitarbeiter besetzt waren, führte zu der Überzeugung des Gutachters, dass eine andere Ursache, als ein geschlechtsspezifisch diskriminierendes Motiv ausgeschlossen sei. Dem schloss sich das Gericht an.
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 30.07.2008, AZ: 15 Sa 517/08, Volltext)
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