13.
Feb
2008

StudiVZ - Nachtigall, ick hör Dir trapsen

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+ + + Spiegel-Online berichtet über die Pläne des Online-Studentennetzwerks StudiVZ, die Kassen mittels personalisierter Banner-Werbung aufzubessern + + + StudiZV entschärft Pläne eher kosmetisch +++ Nutzer protestieren +++ Verbraucherzantrale mahnt ab + + +

Der Dienst habe angekündigt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Danach sollten Nutzerdaten über Alter, Geschlecht, Wohnort, Uni-Standort, Fachrichtung für die Individualisierung von Banner-Werbung genutzt werden. Eine Datenweitergabe an Dritte sei allerdings angeblich nicht geplant. Die Nutzer könnten innerhalb von zwei Wochen ab dem 20.12.2007 zustimmen - oder man habe ab dem 09.01.2008 keinen Zugang mehr zur Online-Community.

Der Online-Dienst der Zeitung "Die Welt" berichtet allerdings auch, in einer elfseitigen E-Mail an die Nutzer, die die neuen Allgemeinen Geschäftsedingungen enthielten, sei folgender Satz enthalten sei: "Ich willige ein, dass StudiVZ Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten von mir an Dritte weitergibt, wenn und soweit die Übermittlung der Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder infolge von Gerichtsentscheidungen zulässig ist." Das damit Datenverkauf gemeint sei, wird seitens StudiVZ bestritten. StudiVZ-Sprecher Dirk Hensen wird auf www.welt.de zitiert: "Unsere Hausjuristin versichert uns, dass mit Punkt 7 keineswegs der Verkauf von Daten möglich ist". Vielmehr bedeute der Absatz, dass StudiVZ Daten an Behörden herausgebe, wenn es etwa eine Straftat gegeben habe.

Link zum Artikel "Experten kritisieren Schnüffel-Passus von StudiBZ" unter www.spiegel.de

Link zum Artikel "Heftige Kritik an Datenplänen des StudiVZ" auf www.welt.de


KommentarNachtigall, ick hör Dir trapsen! StudiVZ beteuert, die Daten nicht an Dritte weitergeben zu wollen, nun ja. Das hör ich in etwa so oft, wie nach einer Abmahnung, dass ich doch nur deshalb kontaktiert wurde, weil ich doch an diesem oder jenem Preisausschreiben teilgenommen hätte. Fakt ist: Ich nehme nie an Preisausschreiben teil und derart freche Lügen gehören in der Wirtschaft ganz offensichtlich zum üblichen Umgangston. Ähnlich läuft es nämlich auch bei einer Vielzahl meiner Mandanten, denen auch immr wieder angebliche Zustimmungen entgegen gehalten werden und die durchweg versichern, keine Zustimmung erklärt und meist auch, überhaupt nicht an den Gewinnspielen teilgenommen zu haben.

Zwar sollte man zwar den Machern von StudiVZ von vorneherein nichts unterstellen. Wenn man aber nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, merkt man doch hier, wohin der Hase läuft! Die Einwilligung macht nach meiner Rechtauffassung nur Sinn, um einen Weiterverkauf zu rechtfertigen. Für die Weitergabe von Nutzerdaten an Behörden im Falle von Straftaten benötigt man sie selbstverständlich nicht, denn dafür gibt es spezielle gesetzliche Eingriffsnormen. Logisch, wär ja auch noch schöner, wenn die Nutzer ihre Rechtsverfolgung durch Verweigerung ihrer Datenschutzeinwilligung hintertreiben könnten. welchen Sinn macht die Klausel also sonst? Sie ist jedenfalls dem Wortlaut nach - mal extrem vorsichtig formuliert - zumindest in der Weise interpretierbar, dass Nutzer damit eine - über die ohnehin bestehenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Befugnisse hinausgehende - Einwilligung erklären.

Da dieser Schluss sich aber wohl auch dem Sprecher von StudiVZ aufdrängen sollte, würde ich hier angesichts der gewählten Rechtfertigung mit staatlichen Strafverfolgungsinteressen von bewußter Irreführung durch StudiVZ sprechen. Die ach so hippen, aber vollkommen unwissenden StudiVZ-Macher verlassen sich also hier angeblich voll auf die Hausjuristin, die ihnen das so erklärt haben soll? Mit Verlaub, hinter dem Netzwerk steht ein Großverlag, die sind nicht irgendwer. Außerdem sind die verantwortlichen Personen dann später sicher nicht mehr bei StudiVZ, überhaupt sei das alles auch eher ein Mißverständnis und irren können sich ja alle mal, auch die lieben Hausjuristen.

Also aufgepasst, liebe StudiVZler! Wer seinen Nutzern auf diese Art und Weise die Pistole auf die Brust setzt und sie dann auch noch für dumm verkaufen will, von dem würde ich jedenfalls keinen Gebrauchtwagen kaufen. Gratis für Sie, alles kostenlos, kein Haken? Ständig hört man das - und es immer falsch! Niemand hat etwas zu verschenken. Jede Leistung wird bezahlt und sei es durch die Preisgabe persönlicher Daten, aus denen Geschäftemacher wieder Geld schlagen können. Umsonst ist nämlich nichts auf dieser Welt. Welt! Vielleicht sieht, liest oder hört man sich - beim nächsten Spamrun ...


 

 

Update 18.12.2007:

Spiegel-Online meldet zwischenzeitlich, StudiVZ habe aufgrund der Kritik Änderungen an den geplanten AGB vorgenommen. Unter anderem: Keine Zwangszustimmmung zu Werbe-SMS mehr, wohl aber noch immer zu Werbe-E-Mails. Zur Datenauswertung soll StudiVZ nicht nur berechtigt sein, um personalisierte Werbung zu "präsentieren", sondern auch, um diese präsentieren "zu lassen". Der Passus zur Datenweitergabe sei klarer formuliert und auf die Weitergabe an Behörden zum Zweck der Gefahrenabwehr bzw. Strafverfolgung eingegrenzt worden. Unverändert müsse die pauschale Werbezustimmung erteilt und könne erst im Nachhinein wieder durch Erklärung gegenüber StudiVZ zurückgenommen werden. Wer StudiVZ verlasse, der habe aber nunmehr ein Recht auf Datenlöschung, statt auf Sperre des Datenzugang für Dritte. Wem dies nicht passe, so wird StudiVZ zitiert, der könne ja gehen. Derweil beleuchtet der Berliner Spreeblick-Blog kritisch die Datenschutzbedingungen von Spiegel Online und Welt Online und stellt fest, dass es keinen Anlass gebe, allein mit dem Finger auf StudiVZ zu zeigen.

Link zum Artikel "Studentennetz StudiVZ verzichtet auf Schnüfel-Passus" unter www.spiegel.de

Link zum Artikel "Studenten demonstrieren gegen das SchnüffelVZ" unter www.spiegel.de

Link zum Artikel "Allgemeine Sozialbedingungen" unter www.spreeblick.de


KommentarStichwort "Wem die AGB nicht passen, der kann ja gehen". Genau, wem seine Persönlichkeitsrecht etwas wert sind, der sollte sich dies nicht zweimal sagen lassen. Die der Presse zu entnehmenden Änderungen erscheinen marginal, jedenfalls nicht ausreichend: Ergebensten Dank, StudiVZ, dass es bei Strafe des Rausschmisses erzwungen "nur" noch Werbe-E-Mails, nicht aber auch noch Werbe-SMS sein sollen. Zwangswerbezustimmung, die auf Faulheit der Nutzer setzt - das sagt etwas über die Seriosität dieses Ladens. Der auf die Datenauswertung zum Zwecke der Präsentation personalisierter Werbung bezogene Passus "präsentieren zu lassen" soll ersichtlich eine - wie auch immer geartete - Einschaltung Dritter in die Werbevorgänge erlauben. Dies mag bei der internen Einschaltung von datenschutzverpflichteten unterbeauftragten Dienstleistern ja in Ordnung gehen, aber hierauf ist die Klausel ihrem kolportiertem Inhalt nach wohl kaum zwingend beschränkt.

Fazit: Wen belästigende Werbung der Datenkraken stört, der sollte zusehen, dass er diesem "sozialen Netzwerk" den Laufpass gibt. Alle anderen sollten sich hinterher jedenfalls nicht beschweren. Im übrigen schadet auch generell der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht, wenn man sich gern so offenherzig gibt. Warum? Glauben Sie, Firmenchefs googeln nicht längst schon quer durchs Internet, wer sich bei ihnen bewirbt bzw. was der Bewerber im Leben schon so alles getrieben hat? Versuchen Sie dem dann mal mit dem Antidiskriminierungsgesetz zu kommen ...


 

Update 13.02.2008:

Spiegel-Online meldet: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat StudiVZ wegen der den Usern abverlangten pauschalen Einwilligung in personalisierte Werbung abgemahnt. Die Rechtsabteilung von StudiVZ prüfe derzeit die Rechtslage.

Link zum Artikel "Datenschützer mahnen StudiVZ ab" unter www.spiegel.de

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