26.
2008

Telefonmarketing konsequent - besser gleich zum Profi!

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In den Grazer Haftanstalten Karlau und Jakomini arbeiten verurteilte Betrüger und Hochstapler mit Unterstützung des österreichischen Justizministeriums als Callcenteragenten und perfektionieren unter den Augen des Staates genau die Fähigkeiten, deretwegen sie einsitzen.

Dies berichtete jedenfalls kürzlich die Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung und sie zitiert Christian Sikora, den Personalvertreter der Justizbediensteten der Haftanstalt Karlau, mit den Worten, die Häftlinge würden "dazu verleitet, in etwa dasselbe zu tun, wofür sie eingesperrt wurden", nämlich am Rande des betrügerischen Millieus zu agieren. So müssten sie sich unter anderem wahrheitswidrig als deutsche Staatsbürger und ebenso unzutreffend als Mitarbeiter der deutschen bzw. österreichischen Telekom ausgeben. Auftraggeber des dubiosen Treibens sei eine deutsche Billig-Telefonfirma. Die Anstaltsleitung sieht keinen Handlungsbedarf: Sie sieht einen "qualifizierten Tätigkeitsbereich" für die Häftlinge eröffnet; das Handeln sei legal. Die Anrufe stellten eine Art Beratungsgespräch an. Stießen die Telefonagenten auf willige Ansprechpartner, so würden die Daten der Kunden an die auftraggebende Telefonfirma weitergereicht. Alle Gespräche würden zudem überwacht und aufgezeichnet.

Quelle: Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 19.03.2008

Weiterführende Links: Artikel "Karlau und Jakomini" vom 18.03.2008 bei orf.at


KommentarMan fasst es einfach nicht. Den Unsinn, den man sonst nur von Spammern hört, gibts nunmehr auch aus staatlichem Munde. "Beratungsgespräch" - was für eine Knalltüte in der Anstaltsleitung hat sich denn das wieder ausgedacht? Vielleicht hätte man vorher besser mal bei erfahrenen Spammern nachgefragt - denen fallen wenigstens ab und zu mal gute Ausreden ein. Ob es wohl die 40.000 Euro Reingewinn sind, welche beispielsweise in der Haftanstalt Karlau jedes Jahr in die Taschen Kassen der Justiz fließen, die die Hirne der Verantwortlichen so vernebeln?

Selbstverständlich ist Kaltaquise nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich illegal. Es muss wohl erst soweit kommen, dass der Staat selbst als Mitstörer gerichtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Haftung genommen wird. Da ich mich zudem nicht erinnern kann, dass ich jemals im Rahmen einer telefonischen Kaltaquise von einem Anrufer nach meiner Zustimmung zur Aufzeichnung von Telefonaten gefragt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass sich die Telefonagenten und die Verantwortlichen der deutschen Billigtelefonfirma auch noch im Hinblick auf heimliche Telefonats-Mitschnitte wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes bzw. der Anstiftung hierzu strafbar machen, § 201 StGB. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nach Deutschland hin angerufen wird. Dass sich Justizbehörden tatsächlich nicht entblöden, das skandalöse Geschehen auch noch zu rechtfertigen, müsste in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich zum unverzüglichen Rücktritt des verantwortlichen Ministers führen. Tja, müsste ...

Wenn man aber der Ansicht ist, dass Bemühungen des Staates um Wiedereingliederung der Häftlinge in ein straffreies Leben von vornherein vollkommen aussichtlos sind, dann allerdings ist der Schritt wiederum recht konsequent: Die beste Voraussetzung für eine Anstellung im Outbound-Callcenter ist nunmal eine ausgeprägte Abwesenheit von Ehrlichkeit, Gewissen und Schamgefühl. Unter diesen Vorzeichen lässt sich doch im Knast die Ausbildung für spätere Leben immer noch a bisserl perfektionieren, oder?!

Weitere Vorschläge? Knast-Ausbildung für Einbrecher zum Schlüsseldienstler? Schreien


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