01.
Dez
2009

Du heilige Einfalt! - OStAin zu Abofallen

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Manchen Juristen sagt man ja manchmal etwas Lebensferne nach. Mal mit mehr, mal mit weniger Berechtigung. Den Vogel wurde aber in einem Interview von Oberstaatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint mit dem ct-Magazin auf ct-tv Ende 2007 abgeschossen.

Die leitende Oberstaatsanwältin äußerte sich darin zur Frage der Strafbarkeit von Abofallen wie folgt:
"Möglicherweise sind die Inhalte dessen, was geboten wurde, nicht besonders wertvoll, nicht sinnreich, keine guten Texte oder vielleicht auch einfach dummes Zeug. Aber es ist nicht strafbar, wenn man jemandem dummes Zeug verkauft."
Das ist für sich genommen zwar völlig richtig, denn das Missverhältnis von Preis und Leistung führt nicht für sich zur Betrugsstrafbarkeit. Der Kern des Problems ist jedoch nicht die Frage, für wie teuer verkauft wird oder wie billig die gelieferte Ware ist, sondern die Täuschung darüber, dass überhaupt etwas "gekauft" werden soll, also die häufig evidente Täuschung über die Kostenpflichtigkeit.

Kommentar der saririschen Abzockerfigur auf ct-tv:
"Die Leute sind doch selber schuld, wenn sie auf uns reinfallen."
Man muss dringend hoffen, dass ct-tv das Interview wenigstens entstellend geschnitten hat oder dass Frau Becker-Toussaint "lediglich" keine Sorgfalt darauf verwandt hat, richtig dargestellt zu werden. Kaum nachvollziehbar, da sie früher Pressesprecherin bei der hessischen Generalstaatsanwaltschaft war. Besser wäre in diesem Falle, man sie würde künftig von Kameras recht fern halten, in eines der hinteren Zimmer der Staatsanwalt Frankfurt hinter gaaanz viele Akten stecken, wo sie keinen großen Schaden anrichten kann. Wer sich in so exponierter Position derart äußert, hat die soziale Sprengkraft des Phänomens Abofallen in einer sozial massiv auseinanderdriftenden Gesellschaft aber auch noch nicht einmal im Ansatz kapiert.

Sollte sie sich hingegen nicht etwa lediglich isoliert zur Frage der Strafbarkeit allein des Missverhältnisses von Leistung und Preis, sondern tatsächlich allgemein zur Strafbareit der Abofallensysteme geäußert haben, dann sollte Frau Becker-Toussaint besser von Kameras und Akten ferngehalten werden. Beides wäre zu gefährlich. Schlimmer kann man die dringend notwendigen Versuche, das Abofallensystem auch strafrechtlich aufzuarbeiten, nicht torpedieren. Während engagierte Staatsanwälte wohl ob solcher Äußerungen quer durchs Land laut aufgestöhnt haben dürften, lassen die Verteidiger der Abzocker angesichts solcher Äußerungen eines Staatsanwaltes jedesmal ganz sicher die Sektkorken knallen.

Die fragliche Passage findet sich etwa bei 04:00 min in einem auf Youtube veröffentlichten Video.
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