26.
Jan
2012

Callcenterprofi barmt: Trillerpfeifen-Angriff ein Fall für den Staatsanwalt

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Autor Alexander Jünger des Callcenter-Fachblattes Callcenterprofi sorgt sich. Er möchte Straftaten im Zusammenhang mit Callcentern endlich durch die Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt und geahndet wissen.

Nein, er meint nicht kriminelle Werber. Er meint die genervten Angerufenen. Aber der Reihe nach.

Unter der Überschrift "Bei Anruf Körperverletzung" berichtet das Kampforgan der deutschen Telefonwerbeindustrie über Angriffe von Personen, die von Callcentern angrufen wurden und sich per Trillerpfeife zur Wehr setzten.

Sauer stößt Autor Jünger insbesondere auf, dass RTL-Moderator Steffen Hallaschka in der Sendung Stern-TV etwas flapsig meinte, gegen Telefonterror solle ja auch ein beherzter Pfiff in die Trillerpfeife helfen, sofern man es mit Menschen am Telefon zu tun habe. Man mag über derartige Tipps zu Recht streiten; der Antispam e.V. rät von solchen Mitteln jedenfalls ab, weil sie für wenig sinnvoll und rechtlich grenzwertig gehalten werden. Ich teile diese Auffassung. Klug geht anders.

Jünger berichtet nun über die angeblichen Folgen einer ähnlichen Aufforderung in einer früheren Stern-TV-Sendung:

Bereits zwei Tage später waren zwei dokumentierte Fälle bekannt, in denen Agents tatsächlich mit derartigen Lärmattacken angegriffen wurden und sich in Folge dessen in ärztliche Behandlung begeben mussten.

"Lärmattacken" also. Der Geschäftsführer der UniCredit Direct Services lässt sich zitieren unter anderem wie folgt:

Auch im Call Center der UniCredit Direct Services hat es derartige Vorfälle gegeben, die zu Knalltraumata, Tinnitus und Hörstürzen in der Belegschaft führten. Einige gehen mit Hörgeräten weiter ihrer Beschäftigung nach – andere konnten danach nicht mehr im Call Center arbeiten.

Rechtsanwalt Manuel Schindler, Vizechef des Callcenterverbandes e.V. und bestens vernetzt mit allerlei Akteuren der Werbebranche meint, ein Trillerpfeifeneinsatz gegen Agents treffe 

grundsätzlich die Falschen und wird nicht dazu führen, dass sich die schwarzen Schafe der Branche in Zukunft läutern.

Ach. Ob das womöglich daran liegt, dass die "Richtigen" sich permanent hinter den "Falschen" verstecken? Schindler zufolge handle es sich jedenfalls 

bei einer Trillerpfeifenattacke um Körperverletzung und damit eine Straftat

Schindler rate,

nach einer tatsächlich stattgefundenen Trillerpfeifenattacke gegen den Täter im Rahmen eines Strafverfahrens vorzugehen und nach einer Verurteilung darauf öffentlichkeitswirksam hinzuweisen

Ich meine: Super Idee, Kollege Schindler!

Nur zu, liebe Freunde und Knechte der exzessiven Werbetelefonie! Geht mal fix zum nächsten Staatsanwalt und heult Euch wegen jedem "Arschloch" oder "Blödmann", das ihr womöglich täglich von entnervten Angerufenen an den Kopf geworfen bekommt, aus. Legt dabei am besten auch die Datenlisten vor, die Euch Eure Chefs zum Abtelefonieren vorlegen. Man möchte doch wissen, dass man ja den richtigen Trillerpfeifen-Straftäter anzeigt!

Ok, blöd vielleicht, dass es sein könnte, dass ihr dann ein wenig Ärger bekommt.  Es soll ja schon vorgekommen sein, dass die Datenbestände irgendwo zusammengeklaut worden sind. Wäre natürlich ungünstig. Zumindest für Euren Chef. Spätestens dann aber wahrscheinlich auch für Euch. Hmm.

Ach ja, und als Callagents könntet ihr womöglich auch etwas persönlich bei der Sache mitnehmen. Einen wunderschönen Bußgeldbescheid der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung beispielsweise. Mit persönlicher Gravur im Adressfeld. Die Ordnungswidrigkeit begeht auch der Callagent. Nicht schön für Euch.

Aber Ihr hofft, dass niemand von den Behörden weiß, dass Ihr nach der hundertsten Beleidigung durch den Angerufenen irgendwann mitbekommen habt, dass das mit den Opt-Ins nicht ganz so blitzblanksauber sein kann, wie Euer Chef das jeden Morgen verkündet? Nun, dafür gibts ja die lieben Callcebnterkollegen. Die können manchmal so furchtbar schwatzhaft sein ... Einer reicht da meist völlig aus.

Okay, dann könnte es natürlich auch noch sein, dass der Staatsanwalt Euch am Ende erklärt, dass es sich bei der Trillerpfeifenattacke womöglich um eine gerechtfertigte oder entschuldigte Handlung wegen eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf das Persönlichkeitsrecht des Angerufenen handeln könnte. Damit kann er meinen, dass er das juristisch einfach so sieht, oder dass er einfach keine Lust hat, sich mit so einem Müll abzugeben. Kommt letztlich auf's Gleiche hinaus. Zwar liegt ohne Zweifel ein Angriff des Angerufenen gegen Euch vor. Aber erst nach einem Angriff von Euch gegen geschützte Rechtsgüter des Angerufenen. Mit Euch als unmittelbarenTätern. Riecht schwer nach Notwehr. Milderes Abwehrmittel? Da muss man gut nachdenken, denn erfahrungsgemäß ist es mit einfachem Auflegen gerade nicht getan, weil immer wieder angerufen wird. Außerdem: Wer muss hier eigentlich auflegen? Recht muss dem Unrecht nicht weichen, so lautet ein Grundsatz unter Juristen. Schon mal was gehört von dem Fall von dem Zuhälter, der nen Nazi durchs Autofenster erschossen hat, weil der mit nem Baseballschläger angegriffen hat? Nun ja ne Nummer kleiner, aber nach dem Prinzip dürft Ihr Euch das vorstellen, was ich meine. Denn es dürfte sich ja hier wohl um Fälle von offenbar unerwünschter Outbound-Telefonie handeln. Gibt schließlich eher wenig Leute, die irgendwo selbst anrufen, um dann dort per Trillerpfeife einen "Lärmangriff" zu starten. So ein bisschen Ohrensausen ist da halt schon mal drin bei dem einen oder anderen unbeherrhscten Zeitgenossen, den Ihr auf die Palme gequatscht habt. Ihr regt Euch nun also auf, dass Ihr andere Leute belästigt und die sich dann wehren? Mutig, wenn das mal nicht nach hinten losgeht.

Also vielleicht auf dem Weg zum Staatsanwalt doch nochmal vorher nen kleinen Umweg zum Anwalt machen? Tipp: Falls Ihr in einem etwas "innovativeren" Callcenter sitzt (Ihr wißt schon, Anrufe unter Fremdidentität, "Negativverkäufe" und so Späßchen), dann nehmt mal lieber gleich einen Strafverteidiger. Die wissen wenisgtens, wo so richtiug dicke Probleme auf Euch lauern könnten. Gut, mag sein, dass die Euch raten, schön ruhig zu sein und direkt wider nach Hause zu marschieren. Aber immer noch besser, als wenn sie Euch auf dem Revier gleich mal dabehalten.

Das war's? Naja, noch nicht ganz vielleicht. Falls Ihr den Ordnungshütern dennoch angegeben haben solltet, wer Ihr seid und für welches Callcenter und womöglich unter welchem Decknamen Ihr beleidigt wurdet, könnte es natürlich sein, dass sich allerlei Personen mit Euch beschäftigen wollen. Personen, die Ihr öfter mal angerufen habt. Stichwort Schandesersatz. Eine günstigere Gelegenheit, solche Informationen urkundlich aus einer Akte zu erhalten, kommt schließlich nicht alle Tage. Könnte womöglich teuer werden. Also doch eher die Klappe halten? Vielleicht. Oder ruft einfach mal bei Herrn Schindler an und fragt, ob Ihr da was falsch verstanden habt oder wie er sich das eigentlich so genau vorgestellt hatte mit den Strafanzeigen.

Aber macht mal ruhig.

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Kommentare (2)
1Donnerstag, den 02. Februar 2012 um 14:44 Uhr
Walter
Das ist zynisch und menschenverachtend. Es entspricht so gar nicht Ihrem Stil.
2Donnerstag, den 02. Februar 2012 um 17:26 Uhr
RA Richter

@Walter Nein, das ist ein Notwehrexzess. Der nicht zu billigen ist und den ich auch nicht billige oder gar empfehle (siehe oben), aber bei dem ich verstehe , dass die Betroffenen sich nicht mehr anders zu wehren wissen, als zur Trillerpfeife zu greifen. Raten Sie mal, was der eine oder andere mit den Callcenteragenten anrichten würde, wenn die bei ihm vor der Hautür stünden und körperlich greifbar wären ...
Menschenverachtend ist aber vor allem, mit welcher Verachtung die Raubzüge auf das Vermögen einer ganzen Generation von Alten systematisch geplant und ohne Rücksicht auf allgemein über alle politischen Lager hinweg akzeptierte Rechts- und Verhaltensnormen durchgezogen werden. Dass dies meist durch Leuteals unmittelbare Täter in den Callcentern geschieht, die selbst unter Existenznöten leiden mögen, macht die Sache verständlicher, aber weder besser, geschweige denn billigenswert. Die Planer dieser Taten werden, wenn sie denn überhaupt ermittelt und angeklagt werden, nur zu verhältnismäßig geringen Strafen verknackt und schaffen ihr Geld, von dem sie eh genug besitzen, rechtzeitig in Sicherheit und behalten es meist - zu Lasten der Geschädigten. Daher vertrete ich denn auch die Auffassung, dass man mal eine oder zwei komplett Ladungen von "kleinen" Callcenteragenten wegen ihrer Betrugshandlungen vor Gericht zerren sollte - und zwar als Beschuldigte und nicht als Zeugen - um den notwendigen Abschreckungseffekt zu erzielen. Auch, um diese Leute widerstandsfähiger zu machen, wenn sie von Teamleitern angestiftet werden sollen oper gar der Arbeitsagentur mit rechtswidrigen Kürzungs- bzw. Sperrandrohungen in solche Betrugsjobs gepresst werden.
Anders als durch Abschreckung ist der Sache doch nicht mehr Herr zu werden. In Zeiten, wo in den Callcentern in Deutschland (!), also mitten unter uns Wettbewerbe veranstaltet werden, wer die meisten Alten und Kranken pro Tag betrügt, da muss man als Staat auch mal richtig zupacken, sonst muss man sich nicht wundern, wenn breite Teile der Bevölkerung nicht mehr einsieht, sich noch an die Rechtslage zu halten. Normen, die aufgestellt, aber nicht durchgesetzt werden, sind Zeichen allgemeiner Erosion des Rechtsstaats.
Insbesondere aber wenn der Callcenterverband Deutschland, der nicht nur mit einigen durchweg unauffälligen Unternehmen, sondern vor allem auch mit ständig massiv durch systematischen Rechtsbruch auffälligen Unternehmen prominent besetzt ist und bei dem Teile der regionalen Führungsriege sogar tief im Geflecht zweifelhafter, per cold call beworbenen Gewinnspielprodukte steckt, wenn also dieser Saftladen dauernd von wenigen schwarzen Schafen redet und irgendwelche Dritten meint, wenn diese Lobbyistenbude ständig wirksame Rechtsnormen wie die Bestätigungslösung zu verhindern oder bis zur Wirkungslosigkeit zu verwässern sucht, sich nun auch noch bemüßigt fühlt, den geplagten Betroffenen mit Strafanzeigen drohen und dies abschreckend öffentlich kommunizieren zu müssen glaubt, dann platzt mir allmählich der Kragen.
Insofern freue ich mich sehr auf ein Strafverfahren gegen irgendeinen "Pfeiffer". Mal sehen, was die Gerichte zum Notwehrargument meinen! Wenn das mal nicht am Ende für die sauberen Damen und Herren auf der aktiven Seite des Telefons ganz mächtig nach hinten losgeht.

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