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Miete und Wohnungseigentum/Wohnungseigentumsrecht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Wohnungseigentümer in einem Mehrheitsbeschluss nicht wirksam die gemeinsame Durchführung von Laubfegearbeiten durch alle Eigentümer zu einem festgelegten Zeitpunkt beschließen dürfen.
Freitag, 31. Oktober 2008 | 1492 Zugriffe | PDF



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