Gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem OLG München ein Urteil gegen den Online-Händler Amazon erstritten, wonach die Praxis, Online-Gutscheine auf ein Jahr zu befristen, rechtswidrig sei.
Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, hat das OLG München hat in einem Urteil vom 17.01.2008 zum Aktenzeichen 29 U 3193/07 entschieden, dass die vom Onlinehändler Amazon geübte Praxis Einkaufsgutscheine auf ein Jahr zu befristen und bei Nichteinlösung das Guthaben verfallen zu lassen, wettbewerbswidrig ist. Das Gericht habe damit eine entsprechende vorinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München von April 2007 bestätigt.
Link zur Pressemeldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Samstag, 19. Januar 2008 |
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