LG München: Bürgerlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch des von anonymer Telefonwerbung Betroffenen
Verbraucherschutzrecht/Spamabwehr - Entscheidungen
Das Landgericht München I hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren festgestellt, dass ein Werbeadressat bei unerbetener anonymen Telefonwerbung nicht nur einen Anspruch auf Unterlassung unerbetener, sondern gerade auch hinsichtlich anonymer Telefonwerbung hat.

