Miete und Wohnungseigentum/Nebenkostenabrechnung
Nach Auffassung des BGH kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nach seiner Wahl entweder nach dem Leistungs- bzw. Zeitabgrenzungsprinzip oder nach dem Abflussprinzip abrechnen.
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Miete und Wohnungseigentum/Nebenkostenabrechnung
Nach Auffassung des BGH kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nach seiner Wahl entweder nach dem Leistungs- bzw. Zeitabgrenzungsprinzip oder nach dem Abflussprinzip abrechnen.
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Miete und Wohnungseigentum/Nebenkostenabrechnung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Ermittlung der Personenzahl der in einer Wohnung lebenden Personen nicht durch Abfrage des Einwohnermelderegisters vorgenommen werden kann.
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