Arbeitsrecht/Kündigung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung - Bereich Arbeitsrecht - bereits dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung für den Fall der Nichtakzeptanz eines Aufhebungsvertrages androht.


