Gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht
Das Landgericht Kleve hat entschieden, dass das Angebots von Rechtsanwälten an einen mit einer Terminsvertretung zu beauftragenden Kollegen, intern die Gebühren zu teilen, nicht wettbewerbswidrig ist, sofern gegenüber dem Mandanten die vollen gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden.


