Entscheidungen - Zivilgerichte/Bezirk OLG Braunschweig
Redaktioneller Leitsatz:
Die öffentliche Behauptung, eine Person versende Spam, ist als wahre Tatsachenbehauptung zulässig, wenn unerbetene SMS-Vertragsbestätigungen ausgehend von einem Anschluss versendet werden, dessen Inhaber diese (juristische) Person ist. Dies gilt auch dann, wenn der Anschluss zwar von dieser (juristischen) Person einer...


