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Arbeitsrecht/Betriebsübergang
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Unterrichtungsschreiben bei einem Betriebsübergang die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers enthalten muss, auf den das Arbeitsverhältnis übergehen soll.
Sonntag, 24. August 2008 | 1375 Zugriffe | PDF



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