04.
Nov
2008

StA München I: Rückgewinnungshilfeverfahren gegen mutmaßlichen Adressbuchbetrüger Richard Mayerhofer

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Die Staatsanwaltschaft München I führt derzeit im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen gewerbsmäßigen Betruges durch rechnungsähnlich gestaltete Schreiben ein Rückgewinnungshilfeverfahren gegen den Geschäftsführer der HKI s.r.o. & Co. KEG Herrn Richard Mayerhofer zugunsten der Opfer durch.

Die Behörde veröffentlichte am 26.09.2008 im elektronischen Bundesanzeiger folgende Meldung:

"Staatsanwaltschaft München I

309 Js 33303/02

In einem unter dem Az.: 309 Js 33303/02 bei der Staatsanwaltschaft München I geführten Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges versandte der Beschuldigte Richard Mayerhofer, derzeit unbekannten Aufenthalts, als Geschäftsführer der Fa. HKI s.r.o. & Co. KEG mit Sitz in 60200 Brünn (Tschechien), Antoninska 557/10 in den Jahren 2001 bis 2002 über diese Firma mehr als 200.000 rechnungsähnlich gestaltete Schreiben an Firmen in Deutschland, für die kürzlich eine Eintragung in das Handelsregister veröffentlicht worden war. Darin bot er gegen Zahlung von 499 Euro jeweils die Eintragung in eine „periodisch erscheinende privatwirtschaftliche Publikation mit wertvollen zusätzlichen Leistungen“ an. Die Schreiben sollten aufgrund ihrer bewusst gewählten Aufmachung bei den Empfängern der Schreiben den Eindruck erwecken, es handle sich um eine Rechnung für die vorausgegangene Eintragung in das Handelsregister.

Die Staatsanwaltschaft München I führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, folgende Vermögenswerte des/der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einstweilen gesichert :

Mit Beschlagnahme- und Pfändungsbeschluss des Amtsgerichts München wurden folgende Konten beschlagnahmt und gepfändet:

Konto Nr. 200459006 ( Kontoinhaber: HKI Mayerhofer KEG) bei der
Sparkasse Amberg-Sulzbach, Marienstr. 10, 92224 Amberg

Konto Nr. 0240128041
(Kontoinhaber: Naumenko Elena KG, Parisdorf 36, A-3720 Ravelsbach) bei der
Stadtsparkasse Augsburg, Neuburger Str., 86167 Augsburg

Konto Nr. 0447 368800201
(Firma Omni-Bauconstruct GmbH, Arbeitergasse 50/30, A- 1050 Wien) bei der
Bayerischen HypoVereinsbank AG, Am Eisbach 4, 80538 München

Konto Nr. 14571137 (Kontoinhaber: HKI S.R.O.) bei der
Sparkasse Freising, Untere Hauptstr. 23, 85354 Freising

Konto Nr. 4129202 (Kontoinhaber: Naumenko Olena, Parisdorf 36, A-3720 Ravelsbach)
bei der Sparkasse Landshut, Bischof- Sailer- Platz 431, 84028 Landshut

Konto Nr. 441- 4730511 (Kontoinhaber: HKI Mayerhofer KG) bei der
Commerzbank AG, Friedrichstr. 29, 80801 München

Konto Nr. 3031101 (Kontoinhaber: Fa. HKI Mayerhofer KEG) bei der
Münchner Bank e.G., Frauenplatz 2, 80331 München

Konto Nr. 4086809 (Kontoinhaber: Fa. HKI) bei der
Postbank AG, Bayerstr. 49, 80353 München

Konto Nr. 8083859 (Kontoinhaber: HKI Mayerhofer KEG) bei der
Sparkasse Neumarkt-Parsberg, Obere Marktstr. 52, 92318 Neumarkt

Konto Nr. 4754388 (Kontoinhaber: HKI Mayerhofer KEG) bei der
Sparkasse Nürnberg, Lorenzer Platz 12, 90327 Nürnberg

Konto Nr. 570014472 (Kontoinhaber: Fa. HKI) bei der
Sparkasse im Landkreis Schwandorf, Postgartenstr. 4-6, 92421 Schwandorf

Konto Nr. 120049192
(Kontoinhaber: Naumenko Olena KEG, Parisdorf 36, A-3720 Ravelsbach ) bei der
Sparkasse im Landkreis Cham, Furtherstr. 1, 93413 Cham

Das Guthaben auf dem Konto wurde zwischenzeitlich beim Amtsgericht Cham unter HL 200772006 hinterlegt.

Pfändungsmaßnahmen sind unter Angabe der Hinterlegungsnummer zu richten an:

Freistaat Bayern
vertr. durch die Landesjustizkasse Bamberg
vertr. durch den Leiter
Heiliggrabstr. 28

96052 Bamberg

Die zu pfändende Forderung ist folgendermaßen zu bezeichnen:

Anspruch auf Auszahlung des unter Hl-Nr. 200772006 beim Amtsgericht Cham hinterlegten Betrages.

Auf den beschlagnahmten und gepfändeten Konten befinden sich erhebliche Beträge.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111k StPO aus. Die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen bedarf auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111g StPO).

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt.

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt . Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird."

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