Adressbuchschwindel
Achtung: Empfohlenes Vorgehen für Opfer von Adressbuchschwindel:
1. Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Rechnungen Mahnungen, Inkassobüro- oder Anwaltsschreiben verrückt machen.
2. Nehmen Sie keinerlei (weiteren) Kontakt mit dem Gegner auf! Jede unbedachte Äußerung kann Ihre Verteidigungschancen zunichte machen.
3. Sammeln Sie sorgfältig alle Unterlagen, d. h. das übersandte Werbefax oder den Werbebrief, eventuelle Sendebelege, eventuelle Rechnungen und jeglichen weiteren Schriftverkehr. Sortieren Sie diese bei größerem Umfang bitte datumsmäßig vor.
4. Holen Sie umgehend eine qualifizierte Beratung bei einem Anwalt Ihres Vertrauens mit Erfahrung im Bereich belästigender Werbesendungen, insbesondere im Bereich des Adresbuchschwindels ein!

